Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Wahlausschuss zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 Wahlordnung Vorstand wie folgt bekannt:
- Gesamtzahl der Wahlberechtigten: 4.548
- Zahl der Wähler: 692
- Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: 690
- Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: 2
- Zahl der gültigen Stimmen: 4.508
- Eine Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ.
Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidatinnen und Kandidaten:
- Sabine Fuhrmann 380 Stimmen
- Jana Frommhold 362 Stimmen
- Nicole Scholze 312 Stimmen
- Elisa Rudolph 303 Stimmen
- Dr. Detlef Haselbach 301 Stimmen
- René Zich 291 Stimmen
- Philipp Lange 269 Stimmen
- Dr. Christoph Möllers 252 Stimmen
- Dr. Christian Klostermann 244 Stimmen
- Dr. Stephan Cramer 235 Stimmen
- Andreas Duckstein 226 Stimmen
Die Gewählten haben die Wahl angenommen.
Auf die weiteren Kandidaten entfielen folgende Stimmzahlen:
- Stephan Finck 203 Stimmen
- Marcel Jüngel 196 Stimmen
- Valentin Schaffrath 193 Stimmen
- Toralf Reitmann 179 Stimmen
- Dr. Stefan Kreuzer 155 Stimmen
- Hans Herbert Coen 141 Stimmen
- Sandro Hänsel 137 Stimmen
- Christoph Justus Persike 129 Stimmen
Die nicht gewählten Kandidaten sind Ersatzmitglieder für ausscheidende Mitglieder in der Reihenfolge der Stimmenzahl.
Gemäß § 20 Wahlordnung Vorstand gilt Folgendes:
- Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der 3. Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
- Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
- Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.
- Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.
- Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.
Die Anschrift des Wahlausschusses der Rechtsanwaltskammer Sachsen lautet:
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Wahlausschuss Vorstandswahl
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Im Namen des Wahlausschusses danke ich Ihnen für die Teilnahme an der Wahl und wünsche den gewählten Vorstandsmitgliedern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Interesse der sächsischen Anwaltschaft.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Klaus Ingensiep
Rechtsanwalt
Wahlleiter