Ergebnis der Vorstandswahl – 3. Wahlbekanntmachung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Wahlausschuss zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 Wahlordnung Vorstand wie folgt bekannt:

  • Gesamtzahl der Wahlberechtigten: 4.548
  • Zahl der Wähler: 692
  • Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: 690
  • Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: 2
  • Zahl der gültigen Stimmen: 4.508
  • Eine Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidatinnen und Kandidaten:

  • Sabine Fuhrmann   380 Stimmen
  • Jana Frommhold   362 Stimmen
  • Nicole Scholze   312 Stimmen
  • Elisa Rudolph   303 Stimmen
  • Dr. Detlef Haselbach   301 Stimmen
  • René Zich   291 Stimmen
  • Philipp Lange   269 Stimmen
  • Dr. Christoph Möllers   252 Stimmen
  • Dr. Christian Klostermann   244 Stimmen
  • Dr. Stephan Cramer   235 Stimmen
  • Andreas Duckstein   226 Stimmen

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Auf die weiteren Kandidaten entfielen folgende Stimmzahlen:

  • Stephan Finck   203 Stimmen
  • Marcel Jüngel   196 Stimmen
  • Valentin Schaffrath   193 Stimmen
  • Toralf Reitmann   179 Stimmen
  • Dr. Stefan Kreuzer   155 Stimmen
  • Hans Herbert Coen   141 Stimmen
  • Sandro Hänsel   137 Stimmen
  • Christoph Justus Persike   129 Stimmen

Die nicht gewählten Kandidaten sind Ersatzmitglieder für ausscheidende Mitglieder in der Reihenfolge der Stimmenzahl.

Gemäß § 20 Wahlordnung Vorstand gilt Folgendes:

  • Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der 3. Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
  • Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
  • Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.
  • Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.
  • Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses der Rechtsanwaltskammer Sachsen lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Wahlausschuss Vorstandswahl

Glacisstraße 6

01099 Dresden

Im Namen des Wahlausschusses danke ich Ihnen für die Teilnahme an der Wahl und wünsche den gewählten Vorstandsmitgliedern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Interesse der sächsischen Anwaltschaft.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Klaus Ingensiep

Rechtsanwalt

Wahlleiter

 

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