Beschlüsse der Kammerversammlung vom 30. Mai 2018

Die Kammerversammlung der RAK Sachsen fasste am 30. Mai 2018 in Leipzig folgende Beschlüsse:

zu TOP 5:  Anträge des RA Herbert Posner:

  • Die Kammerversammlung spricht dem für die Einführung des beA zuständigen Vizepräsidenten der BRAK, Herrn Kollegen Dr. Martin Abend, ihr Misstrauen aus.

73 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen. 11 Enthaltungen. Der Antrag wurde damit angenommen.

  • Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen auf, auf den Rücktritt des Kollegen Dr. Abend hinzuwirken.

33 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen. Der Antrag wurde damit abgelehnt.

zu TOP 9: Beschlussfassung über

  • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2017

72 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Der Kassenbericht des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2017 wurde damit bestätigt.

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

44 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 29 Enthaltungen. Der Vorstand wurde damit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.

zu TOP 10: Nachtragshaushalt 2018 und Beschlussfassung

  • 71 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Der Nachtragshaushalt 2018wurde damit beschlossen.

zu TOP 11: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019

  • Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019 wird auf 275,00 EUR festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, wird um jeweils 52,00 € für jedes zusätzliche beA erhöht.

60 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

zu TOP 2: Haushaltsplan 2019 und Beschlussfassung

  • 52 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, keine Nein-Stimme. Der Haushalt 2019 wurde damit beschlossen.

zu TOP 13: Antrag des RA Norman Jäckel:

  • Elektronische Wahlen in der RAK Sachsen – Prüfung und Bericht an die nächste Kammerversammlung:

Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert den Vorstand auf, bis zur nächsten Kammerversammlung die Umsetzbarkeit elektronischer Wahlen bei Wahlen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Sachsen und bei Wahlen der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Satzungsversammlung konkret zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:

  • Sicherheit des Wahlverfahrens,
  • Anforderungen an externe Dienstleister und deren konkrete organisatorische und technische Umsetzungskonzepte einschließlich (nicht abschließende) Vorauswahl in Betracht kommender Dienstleister,
  • Kosten elektronischer Wahlen im Vergleich zur Briefwahl.

21 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Der Antrag wurde damit abgelehnt.

zu TOP 14:  Beschlussfassung über

  • Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes
    • Entwurf der Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes in Form einer elektronischen Wahl

37 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Entwurf der Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes in Form einer Briefwahl (Antrag des RA Norman Jäckel) – Aufgrund der Beschlussfassungen zu TOP 13 und TOP 14 wurde der Antrag nicht mehr zur Abstimmung gestellt.
  • Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Satzungsversammlung

36 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen

36 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen, keine Nein-Stimme. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Entschädigungsordnung

46 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, keine Nein-Stimme. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Beitragsordnung

46 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Gebührenordnung

47 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, keine Enthaltung. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

Die Satzungen werden in der nächsten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KAMMERaktuell veröffentlicht und bekannt gemacht.

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