Berufungsverfahren für die nächste Periode der BRAK-Ausschüsse eingeleitet

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) arbeiten mehr als 30 Fachausschüsse. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Gutachten zu einzelnen berufspolitischen Fragestellungen für das BRAK-Präsidium vorzubereiten. Häufig nehmen die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder an Anhörungen in Ministerien oder im Parlament teil. Hier können Sie sich über die aktuelle Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse informieren.

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat beschlossen, das Prüfungsverfahren für die Besetzung der Ausschüsse der BRAK einzuleiten. Die aktuelle Berufungsperiode endet am 31.12.2023. Über die zukünftige Besetzung der Ausschüsse wird das im Oktober neu zu wählende Präsidium der BRAK noch vor Ablauf der Berufungsperiode entscheiden.

Sofern Sie Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der BRAK-Ausschüsse haben, übersenden Sie uns bitte bis zum 31.08.2023 einen Lebenslauf und Angaben über die fachliche Eignung zur Mitarbeit im jeweiligen Ausschuss. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen wird Sie dann ggf. zur Berufung in den Ausschuss gegenüber der BRAK vorschlagen.

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