Austausch der beA-Mitarbeitendenkarten

Die beA-Mitarbeitendenkarten, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die ersten Karten verlieren also im September 2023 ihre Gültigkeit. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beginnt daher ab August 2023 mit dem Tausch der beA-Karten Mitarbeiter.

Sie müssen Ihrerseits zunächst nichts unternehmen, um den Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Abhängig vom Auslaufen der Gültigkeit wird die Zertifizierungsstelle diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeitendenkarten bestellt haben, über ihr beA informieren, wenn innerhalb der folgenden 8 Wochen ein Kartentausch ansteht. Die Zertifizierungsstelle wird diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kontaktieren, über deren SAFE-ID die Bestellung der Mitarbeitendenkarte seinerzeit erfolgte. Der Versand der neuen Karten erfolgt automatisch und ausschließlich an deren im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragene Kanzleiadresse. An eine ggf. bei der Zertifizierungsstelle hinterlegte abweichende Rechnungsadresse kann die Übersendung der Karten aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die neuen Karten bitte möglichst unverzüglich nach Erhalt und unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der bisherigen Karte durch die Mitarbeitenden in deren Benutzerprofil als zusätzlicher Sicherheits-Token hinterlegt werden müssen.

Falls Sie keinen Bedarf mehr für Ihre konkrete beA-Karte Mitarbeiter haben, melden Sie sich bitte nach Erhalt der Ablaufbenachrichtigung mit Ihrer beA-Karte Basis in dem Kundenportal der Zertifizierungsstelle an. Dort erhalten Sie die Möglichkeit, auf den Austausch der jeweiligen Karten zu verzichten und damit das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Details zur Bereitstellung der neuen Karten durch die Bundesnotarkammer finden Sie unter hier.

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