beA: Präsidenteninformation zur außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 15.04.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 15.04.2018 fand in Berlin eine erneute außerordentliche Präsidentenkonferenz  der Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „beA“ statt. Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichte dazu im Anschluss an die Konferenz  eine Presseerklärung vom 15.04.2018. An der Konferenz nahmen die Präsidentinnen und Präsidenten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern sowie die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer und – zeitweise – zwei Vertreter der Firma Security Networks AG (im folg. „secunet“), eines vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik zertifizierten Unternehmens, teil.

Aktueller Anlass für die kurzfristig einberufene Präsidentenkonferenz war ein erster Zwischenbericht der Firma secunet über die bisherigen Ergebnisse ihrer von der Bundesrechtsanwaltskammer beauftragten technischen Analyse der beA-Client Security und einer konzeptionellen Prüfung der Gesamtlösung des beA.

Danach stellte secunet bisher zwar verschiedene Schwachstellen fest, die aber sämtlich behoben werden können und den grundlegenden Aufbau des beA-System einschließlich der Verwendung des Hardware Security Moduls (HSM) nicht in Frage stellen. Bereits in der vergangenen Woche informierte die Bundesrechtsanwaltskammer den von ihr beauftragten Dienstleister und Entwickler des beA, die Firma Atos, über die bisher bereits festgestellten Schwachstellen. Die Firma Atos sagte deren Behebung zu.

Unterdessen setzt die Firma secunet die Begutachtung der konzeptionellen Gesamtlösung des beA fort und wird ihr abschließendes Gutachten voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2018 vorlegen. Erst dann kann auch gesagt werden, wie und wann es voraussichtlich mit dem beA weitergehen wird.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

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