Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits in meinem Schreiben vom 12.04.2018 angekündigt, teile ich Ihnen nunmehr gemäß § 85 Abs. 1 BRAO, § 6 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen mit, dass die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen am Mittwoch, 30. Mai 2018, 15:00 Uhr, in Leipzig, stattfinden wird.
Ich bitte Sie, diesen Termin vorzumerken. Den genauen Versammlungsort werde ich Ihnen mit der Einberufung mitteilen.
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Jahresbericht des Präsidenten der RAK Sachsen für 2017 und Aussprache
- beA – aktueller Stand und Aussprache
- Kassenbericht des Schatzmeisters
- Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters
- Rechnungsprüferbericht
- Beschlussfassung über
- Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters
- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
- Nachtragshaushalt 2018 und Beschlussfassung
- Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019
- Haushaltsplan 2019 und Beschlussfassung
- Beschlussfassung über
- Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes
- Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Satzungsversammlung
- Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Änderung der Entschädigungsordnung
- Änderung der Beitragsordnung
- Verschiedenes
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufgerufen, weitere Tagesordnungspunkte vorzuschlagen und Anträge anzukündigen. Vorschläge und Anträge, die eingangsbefristet bis zum 2. Mai 2018 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen eingehen und die Unterschriften von mindestens 10 Mitgliedern tragen, werden in die Tagesordnung aufgenommen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. D. Haselbach
Präsident