Gestern, 20.06.2018, veröffentlichte die BRAK das inzwischen vorliegende Abschlussgutachten der secunet AG zur „Technischen Analyse und Konzeptprüfung des beA“. Gleichzeitig lud der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Herr Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof zu einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 27.06.2018 nach Berlin ein. Hier soll über die Wiederinbetriebnahme des beA diskutiert und beschlossen werden. Eine außerordentliche Präsidentenkonferenz noch im Juni 2018 regte die Rechtsanwaltskammer Sachsen gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits am 11.06.2018 gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer an.
Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.06.2018
Abschlussgutachten der secunet AG
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