Aktualisierte Materialien für Ihre GwG-Kanzleiorganisation

Zur Erledigung und Überwachung Ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) stellt die RAK Sachsen Ihnen u. a. Muster-Dokumentationsbögen zur Verfügung. Diese führen Sie durch das GwG-Pflichtenprogramm bei jeder Mandatsannahme. Die neue Version berücksichtigt die seit 1.1.2020 geltende veränderte Rechtslage. Mit der Verwendung der Dokumentationsbögen halten Sie nicht nur Ihre GwG-Verpflichtungen im Blick, sondern tragen zugleich zur Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener interner Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) und d) GwG bei.

Auch das Anzeigeformular zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist aktualisiert.

Sämtliche Materialien und weitere Informationen können Sie auf folgender Seite abrufen:
-> Geldwäschegesetz

Zu den wesentlichen Neuerungen im Geldwäschegesetz berichteten wir hier:
-> Neufassung des Geldwäschegesetzes seit 01.01.2020 in Kraft

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