Update: Kündigung von Sammelanderkonten

Die Bundesrechtsanwaltskammer informiert über den aktuellen Stand ihrer Initiative hinsichtlich bankseitiger Kündigungen anwaltlicher Anderkonten. Insbesondere haben zwischenzeitlich konkrete Gespräche mit Vertretern des BMF und der BaFin stattgefunden, um den Standpunkt und die Interessen der Anwaltschaft nachvollziehbar und fundiert darzulegen. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich in der Angelegenheit weiter engagieren und mit den zuständigen Behörden und Ministerien in Kontakt bleiben, bis eine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gefunden wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beitrag der Bundesrechtsanwaltskammer.

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