Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Das Inhaltverzeichnis gibt eine Übersicht über die angesprochenen Themen:

1. Anforderungen an Anwaltsrechnungen
1.1 Allgemeines
1.2 Mindestangaben einer Rechnung
1.3 Erläuterungen zu einzelnen Mindestangaben
1.4 Gebühren- und berufsrechtliche Vorgaben
1.5 Zusätzliche Vorschriften bei Rechnungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten
1.6 Kleinbetragsrechnung
1.7 Rechnungsberichtigungen
1.8 VorschussRundschreiben Seite 2
2. Vorsteuerabzug
2.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
2.2 Vorsteuerabzug für Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten
2.2.1 Reisekosten
2.2.2 Bewirtungs- und Übernachtungskosten
3. Organisatorisches
3.1 Aufbewahrung von Rechnungen
3.2 Soll-/Ist-Besteuerung
3.3 Zusammenfassende Meldung

Die Handlungshinweise wurden auf der BRAK-Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/2018-04_umsatzsteuerliche-hinweise-zur-rechnungslegung-durch-und-an-rae_endg.pdf.

eingestellt am: 26.04.2018

 

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