Technische Hinweise zur Registrierung bei goAML

Anwältinnen und Anwälte, die Verpflichtete i.S.d. GwG sind, müssen sich bis spätestens 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registrieren.

Die FIU empfiehlt vor der erstmaligen Registrierung zur Vermeidung von Folgefehlern den Cache, vorhandene Cookies und den Verlauf des Browsers zu löschen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Website zur Registrierung nur direkt über die offizielle Adresse goaml.fiu.bund.de aufzurufen.

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