Rettungsversuch für Sammelanderkonten

Im Rahmen ihrer 4. Sitzung am 05.12.2022 befasste sich die 7. Satzungsversammlung, das sog.
Parlament der Anwaltschaft, erneut mit der Problematik der bankseitig massenhaft gekündigten
Anderkonten. Vorausgegangen war eine Änderung der Risikoeinstufung in den Auslegungs- und
Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin. Um den sich hierdurch ergebenden erhöhten Prüfaufwand
bzgl. der seitens der Anwaltschaft unterhaltenen Konten zu vermeiden, waren Banken Anfang des
Jahres dazu übergegangen, Sammelanderkonten zu kündigen.

Um Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen zu schaffen und einen Beitrag zum Erhalt der Anderkonten zu leisten, beschloss die Satzungsversammlung eine weitgehende Änderung in § 4 BORA.

Für Einzelheiten der Änderung und deren gewünschte Auswirkung erlauben wir uns auf die Presserklärung der BRAK zu verweisen.

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