Bereits am 25.09.2020 hat sich die BRAK aufgrund der Corona-bedingten Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung und der Justiz seit März 2020 veranlasst gesehen, ein Positionspapier mit konkreten Forderungen an die Politik und die Akteure des Rechtsstaates zu richten. Ziel ist es, den Rechtsstaat krisen- und zukunftssicher zu gestalten. Gesetzgeber, Justiz und auch Anwaltschaft müssen in einer Krise handlungsfähig bleiben. Dass die Forderungen der BRAK nach einer krisensicheren Gestaltung unseres Rechtsstaates vorausschauend sowie berechtigt waren und sind, zeigt sich spätestens im seit Anfang November 2020 bestehenden „Lockdown Light“ und aktuell auch im erneuten „harten Lockdown“.
Die BRAK veröffentlichte ein zweites Positionspapier: „Rechtsstaat 2.1 – krisensicher durch die Epidemie und in die Zukunft
Nur ausgewogene und verfassungsgemäße Regelungen sowie eine funktionierende Justiz können Akzeptanz schaffen!“, welches die aufgestellten Forderungen ergänzt und weiter entwickelt.
Pressemitteilung der BRAK vom 17.12.2020