PM der sächsischen Justiz zu den Auswirkungen des Corona-Virus

Nach der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium der Justiz, und für Demokratie, Europa und Gleichstellung bereiten sich die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten mit verschieden Maßnahmen auf die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie vor, u.a. durch die Erstellung von Notfallplänen und der Erweiterung von Heimarbeit.

Die Entscheidung über die Durchführung der Gerichtsverhandlungen obliegt dem zuständigen Gericht. Über Terminaufhebungen oder -verschiebungen informiert das Gericht rechtzeitig. Mit Blick auf die Entwicklung der Lage und die Situation in den anderen Bundesländern können auch in Sachsen perspektivisch erhebliche Einschränkungen beim Gerichtsalltag nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall soll sichergestellt sein, dass die Justiz arbeitsfähig bleibt und insbesondere dringende Fälle bearbeitet werden können. Über einen Notgeschäftsverteilungsplan entscheidet ggf. das jeweilige Gerichtspräsidium.

Einschränkungen bei Sprechzeiten und weiteren Angeboten können der jeweiligen Gerichtshomepage entnommen werden.

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen soll zunächst in der Regel aufgeschoben werden, um so weitere räumliche Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten für etwaige Quarantänefälle zu schaffen. Besuchsregelungen in den Justizvollzugsanstalten sind eingeschränkt.

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