veränderter Kammerbeitrag 2023 (360,- Euro je Mitglied / ggf. zzgl. 70,- Euro je etwaigem weiterem beA)

Nachdem die Rechtsanwaltskammer dankenswerterweise die ersten Zahlungen auf den seit 01.01.2023 fälligen und bis zum 31.03.2023 zu überweisenden Mitgliedsbeitrag bereits unaufgefordert entsprechend § 3 der Beitragsordnung erreichten, weisen wir gern nocheinmal darauf hin, dass die Kammerversammlung am 04.07.2022 den Beitrag wie folgt festsetzte:

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2023 beträgt 360,00 €. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, wird um jeweils 70,00 € für jedes zusätzliche beA erhöht.

Bitte passen Sie Ihre Überweisungs-/Daueraufträge o.ä. entsprechend an. Das individuelle Anschreiben zum Kammerbeitrag 2023 erhalten Sie wie gewohnt demnächst per beA.

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