Vor zehn Jahren hat das Soldan Institut erstmals sehr detailliert die Rechtsanwaltsvergütung in Deutschland – Vergütungsvereinbarungen und Abrechnung von RVG-Gebühren – untersucht. Die resultierenden Publikationen, u.a. das „Vergütungsbarometer“ und eine in der NJW publizierte Vergütungsmatrix der Stundensätze in den Teilsegmenten des deutschen Anwaltsmarktes sind bis heute häufig genutzte Referenzwerke. Auf vielfachen Wunsch hat das Soldan Institut in den vergangenen Monaten eine Neuauflage der Studie auf den Weg gebracht und eine bundesweite Befragung durchgeführt. Einige Kammermitglieder sind seinerzeit in die Zufallsstichprobe gefallen und persönlich zur Teilnahme an der bundesweiten Befragung eingeladen worden.
Für die Rechtsanwaltskammer Sachsen besteht die Möglichkeit, eine regionale Auswertung der erhobenen Daten für den Kammerbezirk zu erhalten. Durch eine solche Auswertung würde für die Kolleginnen und Kollegen die Vergütungspraxis im Kammerbezirk transparent, aber auch deutlich, wo die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Vergütungsfragen im bundesweiten Vergleich steht. Bedauerlicherweise ist die Zahl der im Zuge der bundesweiten Erhebung bereits realisierten Befragungen im Kammerbezirk noch zu niedrig, um eine statistisch verlässliche regionale Auswertung vornehmen zu können. Daher hat nun für unseren Kammerbezirk eine zweite Befragungsphase begonnen, damit eine Auswertung für den Kammerbezirk möglich wird.
Kammer und Soldan Institut möchten alle Kammermitglieder, die sich nicht bereits an der bundesweiten Datenerhebung beteiligt haben, bitten, sich an der kurzen Befragung zum „Vergütungsbarometer“ zu beteiligen.
Eine Teilnahme ist möglich auf der Internetplattform
www.anwaltforschung.de
Ein Zugangscode für die Teilnahme wird, anders als bei früheren Befragungen des Instituts, nicht benötigt. Auf der Internetplattform ist alternativ auch ein Ausdruck des Fragebogens als PDF und eine Teilnahme per Telefax an die Nummer 02202-1887555 möglich.