Ab dem 30.10.2023 wird beim Sozialgericht Dresden die elektronische Verfahrensakte eingeführt. Alle neu eingehenden Verfahren werden ab diesem Tag nur noch elektronisch geführt.
Die Präsidentin des Sozialgerichts Dresden informierte uns darüber, dass sich für die Verfahrensbeteiligten dadurch kaum Änderungen ergeben. Mit der Einführung jedoch technische und organisatorische Umstellungsprozesse einhergehen, die auch zu vorübergehenden Störungen im Geschäftsbetrieb führen können. Die letzten technischen Vorbereitungsarbeiten führen dazu, dass am 26. und 27. Oktober 2023 ein Arbeiten mit der EDV des Gerichts und die Erreichbarkeit über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach nicht möglich ist. Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialgericht Dresden.