Corona-Pandemie: Sächsische Anwaltschaft stellt sich den Herausforderungen

Pressemitteilung der RAK Sachsen: Die ungebremste und zunehmend rasante Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die sächsische Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag als Organ der Rechtspflege zu leisten, um Infektionsketten zu vermeiden und trotzdem die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen und einen „Stillstand der Rechtspflege“ zu verhindern.

Zum Schutz von Mandanten, Mitarbeitern und deren Familien sind daher Einschränkungen im Kanzleibetrieb dergestalt erforderlich, dass Termine mit persönlicher Anwesenheit und Geschäftsreisen wenn irgend möglich vermieden und statt dessen die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs und des „Homeoffice“ genutzt werden.

Die Rechtsanwaltskammer appelliert daher auch an die sächsische Justiz und Gerichtsbarkeit, die Bemühungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen und den Publikumsverkehr in den Gerichten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie insbesondere Terminverlegungsanträgen der Parteien zu folgen, soweit nicht anberaumte Verhandlungstermine zum Schutz der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie aller anderen Justizangestellten bereits von Amts wegen verlegt wurden und nicht besondere Eilbedürftigkeiten oder andere wichtige Gründe entgegenstehen.

Nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in Justiz und Rechtspflege wie auch der Verwaltung kann es überhaupt gelingen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und gleichzeitig die notwendigsten Infrastrukturen der Rechtspflege als wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates aufrechtzuerhalten.

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