beA kommt – Bestellen Sie Ihre beA-Karte jetzt!

Sie erhielten hierfür Anfang September ein Schreiben der BRAK, welchem Sie Ihre persönliche Auftragsnummer entnehmen können. Diese benötigen Sie für den Bestellprozess auf der Homepage www.bea.bnotk.de der Bundesnotarkammer. Während des Bestellprozess werden Sie gebeten, eine E-Mailadresse einzugeben. Sie können Ihre Kanzlei-E-Mail angeben aber auch eine andere, ggf. private E-MAil-Adresse. Die E-Mail-Adresse wird nur für den Bestellprozess benötigt und nicht in das Anwaltsverzeichnis oder in die Daten der beA-Karte übernommen. Falls Ihre Kanzleiadresse nicht mehr zutrifft, setzten Sie sich bitte mit der RAK Sachsen in Verbindung. Sollten Sie noch in diesem Jahr Ihre Kanzlei verlegen und den Kammerbezirk wechseln, beantragen Sie bitte die beA-Karte erst nach Aufnahme in die neue Rechtsanwaltskammer.

Die Broschüre „beA kommt!“ der BRAK mit weiteren Informationen. Weiteres zum beA finden Sie hier.

 

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