Ausweitung der Pilotierung der elektronischen Verfahrensakte beim LG Dresden seit 10. Juni 2020

Bereits seit September 2019 erprobt das LG Dresden im Rahmen eines Pilotprojektes die Nutzung der elektronischen Verfahrensakte. Die Pilotierung wird ausgeweitetet. Seit dem 10. Juni 2020 werden nunmehr alle beim LG Dresden neu eingehenden Zivilverfahren der Registerzeichen O, S und T elektronisch geführt.

Der Präsident des LG Dresden bittet um Beachtung der aktualisierten Hinweise.

Eine Informationsveranstaltung des LG Dresden, auf welcher auch die bisherigen Erfahrungen mit der elektronischen Verfahrensakte ausgetauscht werden können, wird folgen.

Eine Verpflichtung zum alleinigen elektronischen Versand ist damit nicht verbunden. Zur Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses verweisen wir auf § 174 Abs. 4 ZPO.

 

 

 

 

 

Comments are closed.

/**/