Austausch der beA-Karten wegen bevorstehenden Ablaufs der Gültigkeit

Ein Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer macht einen Austausch der bislang ausgegebeben beA-Karten erforderlich. In einem Schreiben vom 09.05.2022 informierte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) über das weitere Verfahren. Das Schreiben versandte die BRAK an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per beA.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird im Mai 2022 damit beginnen, alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuschreiben und ihnen die neuen beA-Karten zu übersenden.
Sie müssen Ihrerseits nichts veranlassen. Die Zertifizierungsstelle wird von sich aus auf Sie zukommen und Ihnen die neue Karte an Ihre im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse übersenden.
Weitere Informationen insbesondere zum Hintergrund des bevorstehenden Kartentauschs finden Sie unter folgendem Link:
Nachdem Sie Ihre neue beA -Karte erhalten haben werden, wird Ihnen die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer an Ihre dort hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link senden, über den Sie den Erhalt Ihrer neuen beA -Karte bestätigen müssen. Die Bestätigung, dass Sie Ihre neue beA -Karte erhalten haben, ist Voraussetzung für die Übersendung Ihrer neuen PIN. Ohne die neue PIN können Sie Ihre beA-Karte nicht nutzen. Für einen reibungslosen Kartentausch ist es daher wichtig, dass Ihre bei der Zertifizierungsstelle hinterlegte E-Mailadresse aktuell ist. Teilen Sie der Zertifizierungsstelle daher bitte an bea@bnotk.de mit, wenn sich Ihre E -Mailadresse seit der letzten Zusendung der elektronischen Rechnung für Ihre beA-Karte geändert hat.

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