Änderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) ab dem 01.06.2022

Die 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung bei der BRAK hat u.a. verschiedene Änderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) beschlossen. Die Beschlüsse finden Sie hier.

Beschlossen wurde, dass ab dem 01.06.2022 die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht (statt bisher für Insolvenzrecht) verliehen werden kann und dass, wer die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht bereits besitzt, alternativ die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht führen darf. Damit einher gehen entsprechende Änderungen von § 1, § 5 Abs. 1 Buchst. g und § 14 FAO.

Kolleginnen und Kollegen, die bereits die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht besitzen und alternativ die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht führen möchten, teilen uns dies bitte schriftlich mit. Bitte beachten Sie, dass Sie nur entweder die bisherige Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht oder die neue Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht führen dürfen (vgl. § 1 Satz 2 FAO in der Fassung ab dem 01.06.2022).

Beschlossen wurde außerdem, dass ebenfalls ab dem 01.06.2022 betreffend das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht die Anforderungen an die besonderen praktischen Erfahrungen gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. l FAO geändert werden.

Die FAO in der aktuellen Fassung sowie in früheren Fassungen finden Sie hier.

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