3. Wahlbekanntmachung – Ergebnis der Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Wahlausschuss zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Satzungsversammlung wie folgt bekannt:

Gesamtzahl der Wahlberechtigten: 4.423

Zahl der Wähler: 351

Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: 347

Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: 4

Zahl der gültigen Stimmen: 787

Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidaten:

Kandidat                                                  Stimmen

 

Jörg Freund                                                     274

Dr. Christoph Munz                                         270

Georg Blanz                                                     243

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Potentielle Ersatzmitglieder für ausscheidende Mitglieder gibt es nicht, da es lediglich drei Kandidaten bei drei zu entsendenden Vertretern gab.

 

Gemäß § 20 WahlO Satzungsversammlung gilt Folgendes:

(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.

(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Glacisstraße 6

01099 Dresden

 

Im Namen des Wahlausschusses danke ich Ihnen für die Teilnahme an der Wahl und wünsche den gewählten Vertretern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Jörg Krüger

Rechtsanwalt

Wahlleiter

 

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