Am Montag, 01. September 2025, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer statt.
Folgende Beschlüsse fasste die Versammlung:
Zu TOP 10: Beschlussfassung über die
- Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Jahr 2024
Der Kassenbericht wurde in öffentlicher Abstimmung mit 39 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und einer Enthaltung bestätigt.
- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
Der Vorstand wurde in öffentlicher Abstimmung mit 21 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und 19 Enthaltungen entlastet.
Zu TOP 11: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag
Mit 35 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:
Der Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2026 wird auf 450,00 € festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, erhöht sich um jeweils 74,00 € für jedes zusätzliche beA.
Zu TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung der Beitragsordnung der RAK Sachsen
Die Änderung von § 2 Beitragsordnung RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde in öffentlicher Abstimmung mit 35 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung beschlossen.
§ 2 der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):
§ 2
Beitragspflichtig ist jedes Kammermitglied (§ 60 Abs. 2 BRAO), auch wenn es nicht den Beruf des Rechtsanwalts, Rechtsanwaltes (Syndikusrechtsanwalt) oder Rechtsbeistandes ausübt.
Die Beitragspflicht der in den Berufsausübungsgesellschaften als Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan oder in anderer Funktion tätigen Kammermitglieder wird dadurch nicht berührt.
Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder beträgt er ab dem Jahr 2026 zwei Drittel des jeweiligen Kammerbeitrags.
Die Beitragspflicht beginnt am 1. des auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Monats und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in welchem die Mitgliedschaft zur Kammer endet.
Für unterjährige Zeiträume berechnet sich der Beitrag mit 1/12 für jeden vollen Monat der Mitgliedschaft.
Zu TOP 13: Haushaltsplan für das Jahr 2026 und Beschlussfassung
Der Haushaltsplan 2026 wurde in öffentlicher Abstimmung mit 36 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung beschlossen.
Zu Top 14: Beschlussfassung über die Bestellung der Rechnungsprüfer
Mit 33 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:
Als Rechnungsprüfer werden bestellt:
-
- Rechtsanwalt Klaus Ingensiep, Zwickauer Straße 74, 09112 Chemnitz
- Rechtsanwalt und Steuerberater Henrik Müller LL.M., Gartenstraße 3, 01744 Dippoldiswalde
Als Ersatzprüfer werden bestellt:
-
- Rechtsanwalt und Steuerberater Torsten Nihof, FA für Steuerrecht, Lortzingstraße 37, 01307 Dresden
- Rechtsanwalt Jan Rothe, Eisenacher Straße 31, 01277 Dresden
Die aktuelle Fassung der beschlossenen Beitragsordnung wurden am 15.09.2025 auf der Website der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/kammerordnungen/ veröffentlicht.