Ausbildungskanzleien

An der Referendarausbildung interessierte Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, der Rechtsanwaltskammer Sachsen freie Ausbildungsplätze unter Angabe der Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkte zu melden.

Bitte verwenden Sie bei der Meldung das Formular Bereitstellung Ausbildungsplatz für Rechtsreferendare.

Bitte beachten Sie folgendes Merkblatt vom Oberlandesgericht Dresden zu den praktischen Ausbildungsinhalten bei Referendaren im Teilzeitreferendariat.

Die Ausbildungsplätze stellen wir in einer Liste, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird, zusammen. Auf Anfrage stellen wir die Liste Referendarinnen und Referendaren zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Die Liste der Ausbildungskanzleien ist nicht abschließend, da sie auf freiwilligen Angaben beruht.
  • Eine endgültige Zuweisung zur Ausbildung durch das OLG Dresden erfolgt nur an Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen, die als solche hauptberuflich tätig sind und eine mehr als dreijährige Anwaltspraxis nachweisen können (vgl. B I. 4. a) VwV Rechtsreferendare vom 10.04.2019).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiterin Frau Silke Schulz unter 0351/3 18 59 24.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen (Urteil vom 31.03.2015, Az. B 12 R 1/ 13 R) hat das OLG Dresden die Zuweisungspraxis geändert. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.

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