Über die Kammer

Über die Rechtsanwaltskammer Sachsen

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften in Sachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Interessen ihrer rund 4.700 Mitglieder. Die sächsische Anwaltskammer wurde am 23. November 1990 gegründet und ist eine von insgesamt 28 Regionalkammern in Deutschland.

Im Rahmen der Selbstverwaltung ist die RAK zuständig für die Fortbildung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Ausbildung der Rechtsreferendare. Sie übt zahlreiche Aufsichts- und Dienstleistungsaufgaben aus. Dazu gehört auch die Berufsaufsicht über alle Rechtsanwälte. Sie vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, nimmt die Prüfungen von Rechtsanwaltsfach-angestellten ab und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Die RAK vertritt darüber hinaus die Interessen der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit und nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen von Landes- und Bundesregierung.

Das höchste Beschlussorgan der Rechtsanwaltskammer Sachsen ist die Kammerversammlung. Sie wählt einen 23-köpfigen Vorstand. Aus den Reihen des Vorstandes wird ein Präsidium mit sechs Mitgliedern gewählt. Aktuelle Präsidentin der RAK ist Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann. Die Geschäftsstelle mit ca. 13 hauptamtlichen Mitarbeitern befindet sich in Dresden.

/**/