Rechtsanwaltskammer Sachsen verurteilt Haftstrafen gegen Nawalny-Anwälte

Ein russisches Gericht hat drei Anwälte des 2024 in einem russischen Straflager verstorbenen Oppositionspolitikers und Kreml-Kritikers Alexey Nawalny zu langen Haftstrafen verurteilt. Nach Medienberichten wurden die Anwälte der Mitgliedschaft in einer „extremistischen Organisation“ schuldig gesprochen. Nawalnys Verteidiger Wadim Kobsew wurde demnach zu fünfeinhalb Jahren Straflager verurteilt. Die Anwälte Alexej Lipzer und Igor Sergunin sollen jeweils Haftstrafen von fünf bzw. dreieinhalb Jahren erhalten haben.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen kritisiert die Verurteilung der drei Anwälte des verstorbenen Kreml-Kritikers Alexey Nawalny aufs Schärfste. Diese politisch motivierte Bestrafung von Rechtsanwälten ist ein besorgniserregendes Zeichen der Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Einschüchterung von Anwältinnen und Anwälten, die Oppositionelle verteidigen. Sie stellt eine weitere Abkehr von einer fairen und transparenten Rechtsordnung dar, die die Rechte aller Bürger respektiert.

BRAK-Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI-Leitfaden)

Auf der 167. Hauptversammlung am 20. September 2024 in Chemnitz hatte sich Herr Kollege Dr. Remmertz (Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Rechtsdienstleistungsgesetz) bereit erklärt, einen KI-Leitfaden mit Hinweisen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz zu erstellen.

KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodelle wie ChatGPT, können Effizienzgewinne für Anwältinnen und Anwälte bieten, jedoch auch berufsrechtliche Risiken bergen. Die Handlungshinweise sollen als Orientierung für einen berufsrechtskonformen KI-Einsatz in Anwaltskanzleien dienen.

Zudem finden Sie diesen unter „Handlungshinweise und Leitfäden“ auf der BRAK-Homepage unter:
https://www.brak.de/publikationen/handlungshinweise/

Hinweis: beA-Kommunikation mit Finanzämtern seit 05.12.2024 unzulässig!

Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 verkündet.

Es enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2:

„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Mit dem Verfahren ELSTER steht für die Übermittlung elektronischer Dokumente ein Verfahren zur Verfügung, das den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. entspricht. Die Neuregelung führt daher dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt.

Die BRAK hatte über alle zur Verfügung stehenden Kanäle versucht, die Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO zu verhindern, was leider nicht gelungen ist. Wir möchten Sie daher zur Vermeidung von Haftungsfällen auf die Neuregelung aufmerksam machen. Die beA-Startseite enthält in der Kopfzeile ebenfalls einen Hinweis auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F..

Vorstandswahl 2025

Im Jahr 2025 ist ein Teil des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen neu zu wählen. Mit Ablauf des 31. März 2025 endet die Amtszeit von 10 Mitgliedern des Vorstandes. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GO besteht der Vorstand ab dem 01. April 2025 aus 21 gewählten Kammermitgliedern. Neu zu wählen sind 9 Vorstandsmitglieder. Das Mandat folgender Vorstandsmitglieder endet:

Dr. Stephan Cramer, Dresden
Andreas Duckstein, Dresden
Stephan Finck, Leipzig
Jana Frommhold, Dresden
Sabine Fuhrmann, Leipzig
Dr. Christian Klostermann, Zwickau
Philipp Lange, Leipzig
Dr. Christoph Möllers, Dresden
Elisa Rudolph, Leipzig
Nicole Scholze, Dresden

Zur Vorbereitung und Durchführung der Vorstandswahl berief der Vorstand einen Wahlausschuss, bestehend aus folgenden Mitgliedern:

  • Rechtsanwalt Georg Blanz, Görlitz (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Nicole Marquardt, Dresden
  • Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz, Dresden (Wahlleiter)

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Wahlausschuss Vorstandswahl
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Sachsen aus dem Kreis der vorgeschlagenen Mitglieder geheim und unmittelbar durch elektronische Wahl gewählt, § 1 WahlO Vorstand.

Wir bitten Sie, Vorschläge für die Wahl in den Vorstand bis zum 10. Januar 2025, 16:00 Uhr, in Textform beim Wahlausschuss einzureichen. Nachfolgende finden Sie Muster für die erforderlichen Erklärungen:

 

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise (§ 9 WahlO Vorstand):

  • Der Wahlvorschlag darf nur eine Person („vorgeschlagene Person“) benennen.
  • Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Vornamen und Kanzleianschrift, mangels einer solchen die Wohnanschrift, der vorgeschlagenen Person enthalten. Er darf keine weiteren Angaben enthalten.
  • Dem Wahlvorschlag ist die unterschriebene Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen. Die vorgeschlagene Person hat zugleich zu erklären, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die die Wählbarkeit ausschließen (§§ 65, 66 BRAO).
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Unterstützungserklärung muss persönlich unterschrieben oder qualifiziert elektronisch signiert eingereicht werden.
  • Jeder Unterstützungserklärung sind zur Identifikation Familienname, Vornamen und Kanzleianschrift, mangels einer solchen die Wohnanschrift, des Unterzeichnenden in leserlicher Form beizufügen.
  • Jeder Wahlberechtigte kann mehrere Wahlvorschläge einreichen oder unterstützen.
  • Es dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die im Wählerverzeichnis aufgeführt und nach den §§ 65, 66 BRAO wählbar sind.
  • Bei der Abgabe des Wahlvorschlages, der Unterstützungserklärung und der Einverständniserklärung ist eine Vertretung ausgeschlossen.

Ungültig sind die Wahlvorschläge, die nicht rechtzeitig oder unvollständig eingegangen sind oder den Vorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Vorstand entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 02. Dezember 2024 bis 16. Dezember 2024 in den Räumen der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zu den üblichen Dienstzeiten, Montag – Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine Übersendung des Wählerverzeichnisses oder einer Kopie davon ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass nur Kammermitglieder wirksam wählen und gewählt werden können, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis Ende der Auslegungsfrist, mithin bis zum 16. Dezember 2024, 16:00 Uhr, schriftlich, über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder über einen anderen sicheren Übermittlungsweg beim Wahlausschuss eingelegt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 d) WahlO Vorstand bestimmte der Wahlausschuss den Wahlzeitraum auf den

24. Februar 2025, 12:00 Uhr bis 17. März 2025, 12:00 Uhr.

Die Abstimmung wird elektronisch über ein Wahlsystem der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, durchgeführt. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes weitere Informationen zur Durchführung der Wahl, die Zugangsdaten und Informationen zur Nutzung des elektronischen Wahlportals sowie Hinweise zu den technischen Anforderungen an den für die Wahl genutzten Computer per beA. Die Wähler-ID für das elektronische Wahlportal wird Ihre Mitgliedsnummer sein.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie in der 1. Wahlbekanntmachung, die Ihnen in der 48. Kalenderwoche übersendet wurde.

Financial Intelligence Unit (FIU) – Hinweis auf temporäre technische Störung

Die FIU hat die Bundesrechtsanwaltskammer über eine temporäre technische Störung informiert. Derzeit liege eine Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Die Meldungsabgabe und damit goAML-Web sei nicht betroffen.

An der Lösung des Problems werde mit Hochdruck gearbeitet. Insbesondere die Fristfallbearbeitung erfolge weiterhin priorisiert und auch fristgemäß. Aufgrund der vorbeschriebenen Beeinträchtigung, die nicht in der Zuständigkeitssphäre der FIU liege, könne dies aber nicht durchgehend gewährleistet werden.

Für solche Sachverhalte, die etwaige Vermögenssicherungsmaßnahmen erforderlich machen könnten, können sich die Verpflichteten zusätzlich zur Meldungsabgabe über goAML im Bedarfsfall mittels einer E-Mail mit folgendem Betreff und kurzem Freitext an die FIU -Kontaktstelle

Meldung.gzd@fiu.bund.de

wenden:

Betreff: Vermögenssicherung; vorsorglicher Hinweis aufgrund einer temporären technischen Störung bei der FIU

Text: Kurzer Hinweis zur Identifizierung der abgegebenen Meldung/des Sachverhaltes unter Angabe des FIU-Az.

Weitere Hinweise sollen zugleich im geschützten Bereich der FIU für Verpflichtete zu finden sein. Über die Behebung des Fehlers will die FIU alsbald informieren und eine entsprechende Veröffentlichung dann auch im geschützten Bereich für Verpflichtete vornehmen.

Ausbildersiegel – wie funktioniert das?

Mit der Initiative “Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei” möchten wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere Fachkräfte und Kanzleien wieder zusammenführen – davon profitieren Bewerber*innen wie Kanzleien gleichermaßen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als attraktive Ausbilder*innen (und auch Arbeitgeber*innen) hervor. Die Bewerber*innen haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Der entscheidende Vorteil dieser Auszeichnung ist, dass die Eindrücke einer/s in der Kanzlei aktuell tätigen Auszubildenden in den Antragsprozess zum Qualitätssiegel einfließen.

So wird die Auszeichnung „Azubi geprüft“ erlangt:

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag
  2. Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einem Führungskräfte-Coaching/Führungskräfteseminar vorgelegt. Das Coaching/Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mind. 2 x 3 Stunden erfassen und konkret auf die Führung von Mitarbeiter*innen ausgerichtet sein. Es darf nicht durch Mitarbeiter*innen der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein.
  3. Der Antrag wird unterstützt durch eine in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte auszubildende Person als Rechtsanwaltsfachangestellte*r, welche die Antragsunterstützung durch die Beantwortung des Fragebogens „Unterstützungserklärung als Azubi“ ausfüllt und unterschreibt, alternativ durch eine auszubildende Person, welche im Jahr der Antragstellung den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte*r gemacht hat.
  4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n Rechtsanwaltsfachangestellte*n; alternativ hat die antragstellende Kanzlei ausführlich darzustellen, wer sich die entsprechende Zeit zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte nimmt.
  5. Die Kanzlei verpflichtet sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
  6. Der Ausbildungsrahmenplan wird durch die Kanzlei eingehalten. Soweit die Kanzlei hieraus zu vermittelnde Inhalte im Praxisbetrieb nicht abbilden kann (z.B. Zwangsvollstreckung oder Mahnwesen), stellt Sie diese aber durch Vermittlung von Grundkenntnissen sicher.
  7. Die RAK behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung ggfs. Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Wir prüfen den Antrag, bei Rückfragen kontaktieren wir Sie. Im Bewilligungsfalle erteilen wir Ihnen die Lizenz zur werblichen Nutzung des Ausbildersiegels für drei Jahre gemäß den Lizenzbedingungen.

Die Antragstellung sowie die Lizenz sind kostenfrei. Gebühren erheben wir hierfür nicht.

Die erforderlichen Formulare finden Sie nochmals hier:

Bewerberaufruf – Besetzung der Fachanwaltsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Turnusmäßig sind

im März 2025 die Fachanwaltsausschüsse Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht,

im April 2025 die Fachanwaltsausschüsse Versicherungsrecht sowie Agrarrecht und

im Juli 2025 die Fachanwaltsausschüsse Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht

neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung

bis zum 31.12.2024 – für die Fachanwaltsausschüsse Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht,

bis zum 28.02.2025 – für die Fachanwaltsausschüsse Versicherungsrecht sowie Agrarrecht und

bis zum 31.05.2025 – für die Fachanwaltsausschüsse Verwaltungsrecht, Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht

per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (info@rak-sachsen.de).

Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!

Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.

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