Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte – Ergebnis der Spendenaktion 2024 und 140-jähriges Jubiläum

Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2024

Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2024 war ein Erfolg: Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen rund 200.000 Euro an Spenden aus allen Bundesländern ein. Die Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700 Euro freuen. Im Namen der Unterstützten dankt die Hülfskasse den Spender:innen herzlich. Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 5-köpfige Familie aus Süddeutschland über die Weihnachtsspenden. Der Familienvater, ein ehemaliger Rechtsanwalt, ist schwer an Krebs erkrankt und daher seit längerem arbeitsunfähig. Die drei Kinder sind zum Teil noch im Kleinkindalter.

Gründung vor 140 Jahren

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte kann heute auf eine 140-jährige Geschichte zurückblicken. „Zum Zwecke der Begründung“ fanden sich am 8. März 1885 in den Räumen des Reichsgerichts in Leipzig Vertreter der Anwaltschaft ein und verabschiedeten die erste Satzung. Lange vorher gab es auf örtlicher Vereinsebene kleinere Unterstützungskassen für Anwälte. Auch bei der Gründung des Deutschen Anwaltsvereins 1871 wurde die Notwendigkeit einer Fürsorgeeinrichtung diskutiert. Dieser Solidargedanke fand aber erst am 25. März 1885 mit dem Eintrag der „Hülfskasse für Deutsche Rechtsanwälte“ seinen Weg ins Genossenschaftsregister zu Leipzig. Ursprünglich als Pensionskasse auf gesetzlicher Grundlage angedacht, wurde sie nun als Unterstützungskasse auf freiwilliger Basis aktiv. In den Folgejahren gab es immer wieder Bestrebungen, eine verpflichtende Mitgliedschaft zu etablieren. Das scheiterte damals am Votum der Anwaltschaft. So finanziert sich der karitative Verein auch 2025 hauptsächlich aus Spenden und Beiträgen der Mitgliedskammern. Hilfe in Notlagen gibt es nicht nur für Rechtsanwält:innen (einschließlich ehemalige), sondern auch für deren Witwe(r)n und Kinder.

Kontakt:
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Christiane Quade
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
Telefon: (040) 36 50 79
E-Mail: info@huelfskasse.de Internet: https://www.huelfskasse.de

Spendenmöglichkeiten: Online: https://huelfskasse.de/spenden/
Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11 BIC: BFSWDE33XXX

Comments are closed.

/**/