Wahl der Vertreter der RAK Sachsen in der 8. Satzungsversammlung

Kandidaten

Die Amtszeit der 7. Satzungsversammlung endet nach vier Jahren am 30. Juni 2023. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind daher gemäß § 191b Abs. 1, 2 BRAO aufgerufen, drei stimmberechtigte Mitglieder der 8. Satzungsversammlung zu wählen. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und folgende Kandidaten zur Wahl zugelassen:

Der Wahlausschuss bestimmte den Wahlzeitraum auf den 15. März 2023, 12:00 Uhr bis 05. April 2023, 12:00 Uhr.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Wahl die anwaltliche Selbstverwaltung im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank!

Jörg Krüger

Rechtsanwalt

Wahlleiter

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