Vorstandswahl 2025

im Jahr 2025 ist ein Teil des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen neu zu wählen. Mit Ablauf des 31. März 2025 endet die Amtszeit von 10 Mitgliedern des Vorstandes. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GO besteht der Vorstand ab dem 01. April 2025 aus 21 gewählten Kammermitgliedern. Neu zu wählen sind 9 Vorstandsmitglieder. Das Mandat folgender Vorstandsmitglieder endet:

Dr. Stephan Cramer, Dresden
Andreas Duckstein, Dresden
Stephan Finck, Leipzig
Jana Frommhold, Dresden
Sabine Fuhrmann, Leipzig
Dr. Christian Klostermann, Zwickau
Philipp Lange, Leipzig
Dr. Christoph Möllers, Dresden
Elisa Rudolph, Leipzig
Nicole Scholze, Dresden

Zur Vorbereitung und Durchführung der Vorstandswahl berief der Vorstand einen Wahlausschuss, bestehend aus folgenden Mitgliedern:

  • Rechtsanwalt Georg Blanz, Görlitz (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Nicole Marquardt, Dresden
  • Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz, Dresden (Wahlleiter)

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Wahlausschuss Vorstandswahl
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Sachsen aus dem Kreis der vorgeschlagenen Mitglieder geheim und unmittelbar durch elektronische Wahl gewählt, § 1 WahlO Vorstand.

Wir bitten Sie, Vorschläge für die Wahl in den Vorstand bis zum 10. Januar 2025, 16:00 Uhr, in Textform beim Wahlausschuss einzureichen. Nachfolgende finden Sie Muster für die erforderlichen Erklärungen:

 

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise (§ 9 WahlO Vorstand):

  • Der Wahlvorschlag darf nur eine Person („vorgeschlagene Person“) benennen.
  • Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Vornamen und Kanzleianschrift, mangels einer solchen die Wohnanschrift, der vorgeschlagenen Person enthalten. Er darf keine weiteren Angaben enthalten.
  • Dem Wahlvorschlag ist die unterschriebene Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen. Die vorgeschlagene Person hat zugleich zu erklären, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die die Wählbarkeit ausschließen (§§ 65, 66 BRAO).
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Unterstützungserklärung muss persönlich unterschrieben oder qualifiziert elektronisch signiert eingereicht werden.
  • Jeder Unterstützungserklärung sind zur Identifikation Familienname, Vornamen und Kanzleianschrift, mangels einer solchen die Wohnanschrift, des Unterzeichnenden in leserlicher Form beizufügen.
  • Jeder Wahlberechtigte kann mehrere Wahlvorschläge einreichen oder unterstützen.
  • Es dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die im Wählerverzeichnis aufgeführt und nach den §§ 65, 66 BRAO wählbar sind.
  • Bei der Abgabe des Wahlvorschlages, der Unterstützungserklärung und der Einverständniserklärung ist eine Vertretung ausgeschlossen.

Ungültig sind die Wahlvorschläge, die nicht rechtzeitig oder unvollständig eingegangen sind oder den Vorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Vorstand entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 02. Dezember 2024 bis 16. Dezember 2024 in den Räumen der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zu den üblichen Dienstzeiten, Montag – Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine Übersendung des Wählerverzeichnisses oder einer Kopie davon ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass nur Kammermitglieder wirksam wählen und gewählt werden können, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis Ende der Auslegungsfrist, mithin bis zum 16. Dezember 2024, 16:00 Uhr, schriftlich, über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder über einen anderen sicheren Übermittlungsweg beim Wahlausschuss eingelegt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 d) WahlO Vorstand bestimmte der Wahlausschuss den Wahlzeitraum auf den

24. Februar 2025, 12:00 Uhr bis 17. März 2025, 12:00 Uhr.

Die Abstimmung wird elektronisch über ein Wahlsystem der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, durchgeführt. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes weitere Informationen zur Durchführung der Wahl, die Zugangsdaten und Informationen zur Nutzung des elektronischen Wahlportals sowie Hinweise zu den technischen Anforderungen an den für die Wahl genutzten Computer per beA. Die Wähler-ID für das elektronische Wahlportal wird Ihre Mitgliedsnummer sein.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie in der 1. Wahlbekanntmachung, die Ihnen in Kürze per beA zugeht oder bereits zugegangen ist.

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