Arbeitgebersiegel – wie funktioniert das?

Mit der Initiative „Ausgezeichnete Arbeitgeberkanzlei” möchten wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere Fachkräfte und Kanzleien wieder zusammenführen – davon profitieren Bewerber*innen wie Kanzleien gleichermaßen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete Arbeitgeberkanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als attraktive Arbeitgeber*innen hervor, die Bewerber*innen haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Der entscheidende Vorteil dieser Auszeichnung ist, dass in den Antragsprozess zum Qualitätssiegel die Eindrücke von – in der Kanzlei aktuell – tätigen Mitarbeitern einfließen und die Mehrheit der Mitarbeiter den Antrag unterstützen muss.

So wird die Auszeichnung „Mitarbeiter geprüft“ erlangt:

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag.
  2. Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einem Führungskräfte-Coaching/Führungskräfteseminar vorgelegt. Das Coaching/Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mind. 2 x 3 Stunden erfassen und konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein. Es darf nicht durch Mitarbeiter der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein.
  3. Der Antrag wird unterstützt durch die Mehrheit der Mitarbeiter (ausgenommen Auszubildende, Rechtsanwälte und sonstige Juristen). Mindestens ein Mitarbeiter ist seit einem halben Jahr in der Kanzlei beschäftigt und unterstützt den Antrag durch die „Unterstützungserklärung als Mitarbeiter“.
  4. Die Kanzlei verpflichtet sich zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Arbeitgeberkanzlei“.
  5. Die RAK behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung ggfs. Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Wir prüfen den Antrag, bei Rückfragen kontaktieren wir Sie. Im Bewilligungsfalle erteilen wir Ihnen die Lizenz zur werblichen Nutzung des Ausbildersiegels für drei Jahre gemäß den Lizenzbedingungen.

Die Antragstellung sowie die Lizenz sind kostenfrei. Gebühren erheben wir hierfür nicht.

Die erforderlichen Formulare finden Sie nochmals hier:

/**/