Die Rechtsanwaltskammer Sachsen und das Sächsische Landesarbeitsgericht laden Sie zu einem kostenfreien
Arbeitsrechtsdialog
am 21.08.2026 von 10.00 – 16.00 Uhr
in das Alte Heizhaus der TU Chemnitz (Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz) ein.
Ablauf:
Grußwort Rechtsanwalt Dr. Axel Schweppe, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Vortrag „Aktuelle Rechtsprechung zum Annahmeverzug“, Katrin Schmidt, Direktorin des Arbeitsgerichts Bautzen
Interaktive Diskussionsrunde moderiert von Herrn Dirk-Eberhard Kirst, Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, mit Impulsvorträgen u.a. zu den Themen:
- „Entgelttransparenz“
Rechtsanwältin Susette Jörk, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Leipzig
- „Die Erosion des § 12a Abs. 1 ArbGG“
Dirk-Eberhard Kirst, Präsident des Landesarbeitsgerichts
- „Einige prozessuale Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahrens“
Dr. Peggy Atanassov, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht
- „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Beweiswert der AU-Bescheinigung“
Anna Reichel, Richterin am Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Leipzig
- „Darlegungs- und Beweislast bei AGG-Klagen“
Christopher Külzer, Richter am Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Zwickau
- „Der Umgang mit § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Zeiten der Digitalisierung“
Silke Bussewitz, Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts
Gerne können Sie vor Ort weitere arbeitsrechtliche Themen benennen, zu denen sodann eine Aussprache erfolgt.
Während der Veranstaltung wird es eine ca. einstündige Pause mit Imbiss und Getränken geben. Die Veranstaltung ist nach der FAO mit 5 Stunden für Arbeitsrecht anerkennungsfähig.
Anmeldung:
Bitte teilen Sie uns bis zum 07.08.2026 per E-Mail (silke.schulz@rak-sachsen.de) mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Gerne können Sie auch direkt über den QR-Code Ihre Antwort per E-Mail senden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

