Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung eingestellt – Hinweispflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entfällt

Die im Jahr 2016 geschaffene Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) sollte Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Möglichkeit bieten, ihre Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen und -Dienstleistungen außergerichtlich zu klären. Die Streitfälle wurden über die Plattform an eine der über 400 anerkannten Schlichtungsstellen weitergeleitet und dann von diesen bearbeitet. Nach Art. 14 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VO (EU) Nr. 524/2013 – ODR-Verordnung) waren Unternehmen, die auf elektronischem Wege mit Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge schließen, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese Hinweispflicht galt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Plattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt. Die ODR-Verordnung wurde durch die im Dezember 2024 veröffentlichte Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Damit entfällt auch die durch sie begründete Hinweispflicht.

Weitere Informationen der EU-Kommission zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher und Verbraucherinnen finden Sie unter folgendem Link:

https://commission.europa.eu/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/resolve-your-consumer-complaint/alternative-dispute-resolution-consumers_de#au%C3%9Fergerichtliche-streitbeilegung

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