Bereits seit längerer Zeit fordert die Rechtsanwaltskammer Sachsen die Einrichtung einer zweiten juristischen Fakultät im Freistaat Sachsen. Die gegenwärtige Situation zeigt, dass die volljuristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht ausreichend ist, um den Bedarf an juristischem Nachwuchs in allen Bereichen der Rechtspflege zu decken.
Angesichts der aktuellen Altersstruktur und der demografischen Entwicklung werden in den Jahren ab 2028 hunderte Stellen in der Anwaltschaft, bei den Notaren, in der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der öffentlichen Verwaltung nicht besetzt werden können. Dies kann und wird den Zugang zum Recht für jeden Einzelnen erheblich erschweren – deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.
Aus Sicht der TU Chemnitz gibt es eine Vielzahl von Argumenten, die für die Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz sprechen. Die TU Chemnitz hat diese Argumente, weitere Informationen zum Vorhaben und Eckpunkte der Ausgestaltung unter folgendem Link zusammengestellt:
https://www.tu-chemnitz.de/rektorat/tucjur/
Bitte machen Sie Kolleginnen und Kollegen sowie interessierte Dritte gerne auf das Thema und die Website der TU Chemnitz aufmerksam.