Warnung vor „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Auch Anwaltskanzleien erhielten diese Woche Faxschreiben einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“, die mit Hinweis auf angebliche Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung zum Ausfüllen eines Formulars aufforderten. In dem Formular verbergen sich dann Kosten von 489 € netto jährlich für ein „Leistungspaket Basisdatenschutz.“

Bei der „Datenschutzauskunfts-Zentrale“ handelt es sich nicht um eine Behörde. Das erklärte auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte und warnte vor einer Abzockmasche. Offenbar handelt es sich um den Versuch einer arglistigen Täuschung, um an Daten zu kommen und Verträge abzuschließen.

 

 

Informationen für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung – Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte – (Stand: August 2018)

1. Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung

Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.

Erfasst werden nicht nur Online-Dienstleistungsverträge, die über die Internetseite des Rechtsanwaltes angebahnt werden, sondern auch Dienstleistungsverträge, die „auf einem anderen elektronischen Wege“ angeboten werden. Von dieser Informationspflicht sind also ausschließlich Rechtsanwälte, die Online-Dienstverträge i.S.d. Art. 4 Abs. 1 lit.e der ODR-Verordnung mit Verbrauchern schließen, betroffen.

Eine Verlinkung im Impressum auf der Anwalts-Homepage dürfte ausreichend sein. Der Informationstext könnte z.B. lauten: „Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Alternativ können Sie auch die Information über die OS-Plattform in einem gesonderten Link außerhalb des Impressums darstellen. Dann ist auch die eigene E-Mail-Adresse anzugeben.

Merkblatt Hinweisflicht nach der ODR-Verordnung

2. Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte unter bestimmten Umständen auf ihrer Homepage und/oder in ihren AGBs leicht zugänglich, klar und verständlich über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen.

Vor Entstehen einer Streitigkeit müssen Rechtsanwälte, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Beschäftigte hatten und eine Webseite unterhalten und/oder AGBs verwenden, auf ihrer Webseite und/oder in ihren ABGs darauf hinweisen, ob sie bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Sofern sie dazu bereit sind, muss die zuständige Stelle benannt werden.

Nach Entstehen einer Streitigkeit muss jeder Rechtsanwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org.

Merkblatt Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

beA: Abschlussgutachten liegt vor – außerordentliche Präsidentenkonferenz am 27.06.2018

Gestern, 20.06.2018, veröffentlichte die BRAK das inzwischen vorliegende Abschlussgutachten der secunet AG zur „Technischen Analyse und Konzeptprüfung des beA“. Gleichzeitig lud der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Herr Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof zu einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 27.06.2018 nach Berlin ein. Hier soll über die Wiederinbetriebnahme des beA diskutiert und beschlossen werden. Eine außerordentliche Präsidentenkonferenz noch im Juni 2018 regte die Rechtsanwaltskammer Sachsen gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits am 11.06.2018 gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer an.

Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.06.2018

Abschlussgutachten der secunet AG

Presseerklärung der BRAK

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

beA-Gutachten der secunet AG – außerordentliche Präsidentenkonferenz noch vor den Sommerferien

Der Präsident der RAK Sachsen Dr. Detlef Haselbach wandte sich mit nachfolgendem E-Mail-Schreiben vom heutigen Tage an den Präsidenten der BRAK:

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrter Herr Kollege Schäfer,

Bezug nehmend auf die Pressemitteilung der BRAK vom 05.06.2018 und auf das Schreiben des Präsidenten der RAK Sachsen-Anhalt Herr Kollege Kutscher vom 07.06.2018 schließt sich die RAK Sachsen dem dortigen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz noch im Juni 2018 ausdrücklich an. Auch der Vorstand der RAK Sachsen hält im Hinblick auf die danach beginnenden Ferienzeit eine vorherige Präsidentenkonferenz zum Zwecke der Beratung über das dann vorliegenden Abschlussgutachten der secunet AG und das weitere Vorgehen für erforderlich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

 

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 30. Mai 2018

Die Kammerversammlung der RAK Sachsen fasste am 30. Mai 2018 in Leipzig folgende Beschlüsse:

zu TOP 5:  Anträge des RA Herbert Posner:

  • Die Kammerversammlung spricht dem für die Einführung des beA zuständigen Vizepräsidenten der BRAK, Herrn Kollegen Dr. Martin Abend, ihr Misstrauen aus.

73 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen. 11 Enthaltungen. Der Antrag wurde damit angenommen.

  • Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen auf, auf den Rücktritt des Kollegen Dr. Abend hinzuwirken.

33 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen. Der Antrag wurde damit abgelehnt.

zu TOP 9: Beschlussfassung über

  • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2017

72 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Der Kassenbericht des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2017 wurde damit bestätigt.

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

44 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 29 Enthaltungen. Der Vorstand wurde damit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.

zu TOP 10: Nachtragshaushalt 2018 und Beschlussfassung

  • 71 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen. Der Nachtragshaushalt 2018wurde damit beschlossen.

zu TOP 11: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019

  • Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019 wird auf 275,00 EUR festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, wird um jeweils 52,00 € für jedes zusätzliche beA erhöht.

60 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

zu TOP 2: Haushaltsplan 2019 und Beschlussfassung

  • 52 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, keine Nein-Stimme. Der Haushalt 2019 wurde damit beschlossen.

zu TOP 13: Antrag des RA Norman Jäckel:

  • Elektronische Wahlen in der RAK Sachsen – Prüfung und Bericht an die nächste Kammerversammlung:

Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert den Vorstand auf, bis zur nächsten Kammerversammlung die Umsetzbarkeit elektronischer Wahlen bei Wahlen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Sachsen und bei Wahlen der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Satzungsversammlung konkret zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:

  • Sicherheit des Wahlverfahrens,
  • Anforderungen an externe Dienstleister und deren konkrete organisatorische und technische Umsetzungskonzepte einschließlich (nicht abschließende) Vorauswahl in Betracht kommender Dienstleister,
  • Kosten elektronischer Wahlen im Vergleich zur Briefwahl.

21 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Der Antrag wurde damit abgelehnt.

zu TOP 14:  Beschlussfassung über

  • Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes
    • Entwurf der Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes in Form einer elektronischen Wahl

37 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Entwurf der Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes in Form einer Briefwahl (Antrag des RA Norman Jäckel) – Aufgrund der Beschlussfassungen zu TOP 13 und TOP 14 wurde der Antrag nicht mehr zur Abstimmung gestellt.
  • Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Satzungsversammlung

36 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen

36 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen, keine Nein-Stimme. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Entschädigungsordnung

46 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, keine Nein-Stimme. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Beitragsordnung

46 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

  • Änderung der Gebührenordnung

47 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, keine Enthaltung. Der vorgelegte Entwurf wurde damit beschlossen.

Die Satzungen werden in der nächsten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KAMMERaktuell veröffentlicht und bekannt gemacht.

Nutzung des EGVP weiter möglich

Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) beschloss, den EGVP-Bürgerclient noch einen Monat über die Inbetriebnahme des beAs hinaus zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zur Nutzung des EGVP finden Sie hier.

Einberufung der Kammerversammlung 30.05.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich Sie gemäß § 85 BRAO zur Kammerversammlung ein, die am Mittwoch, 30. Mai 2018, 15:00 Uhr, im Gewandhaus zu Leipzig,

Mendelssohnsaal, Augustusplatz 8, 04109 Leipzig, stattfinden wird.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Jahresbericht des Präsidenten der RAK Sachsen für 2017 und Aussprache
  4. beA – aktueller Stand und Aussprache
  5. Anträge des RA Herbert Posner:
    • Die Kammerversammlung spricht dem Präsidenten der BRAK, Herrn Kollegen Ekkehard Schäfer, und den bei der BRAK für die Einführung des beA zuständigen Vizepräsidenten der BRAK, Herrn Kollegen Dr. Martin Abend, ihr Misstrauen aus.
    • Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen auf, auf den Rücktritt der Kollegen Schäfer und Dr. Abend hinzuwirken.
  6. Kassenbericht des Schatzmeisters
  7. Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters
  8. Rechnungsprüferbericht
  9. Beschlussfassung über
    • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters
    • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
  10. Nachtragshaushalt 2018 und Beschlussfassung
  11. Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019
  12. Haushaltsplan 2019 und Beschlussfassung
  13. Antrag des RA Norman Jäckel:
    • Elektronische Wahlen in der RAK Sachsen – Prüfung und Bericht an die nächste Kammerversammlung
  14. Beschlussfassung über
  15. Verschiedenes

Bitte teilen Sie auf der Faxvorlage mit, ob Sie teilnehmen werden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

 

154. BRAK- Hauptversammlung am 27. April 2018

Pressemitteilung der BRAK vom 27. April 2018:

beA: BRAK-Präsidium genießt weiterhin Vertrauen der Hauptversammlung

Am heutigen Tage haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV) getroffen. Die HV fand diesmal in Rheinland-Pfalz statt. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer (RAK) Koblenz, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt Justizrat Gerhard Leverkinck.

Die Hauptversammlung fasste nach kritischer und kontroverser Diskussion richtungsweisende Beschlüsse, die insbesondere den Haushalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) betrafen.

Nach dem umfassenden Bericht des Schatzmeisters hat die HV dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deren Geschäftsführung mit deutlicher Mehrheit (bei nur 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) Entlastung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2017 – einschließlich des Haushalts für den elektronischen Rechtsverkehr – erteilt. Mit dem ebenfalls beschlossenen Nachtragshaushalt 2018 zum Titel ERV setzte die HV weitere positive Signale.

Mit nur 2 Gegenstimmen und lediglich einer Enthaltung beschloss die HV ferner für das Jahr 2019 für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einen Beitragsanteil in Höhe von 52 Euro pro Mitglied. In der Diskussion betonten die regionalen Kammern, dass die Einrichtung und der Betrieb der Anwaltspostfächer eine gesetzliche Aufgabe der BRAK ist. Insofern sei es wichtig, dass die beA-Beiträge auch weiterhin an die BRAK entrichtet werden, damit diese Aufgabe erfüllbar bleibt.

Das Präsidium der BRAK sieht sich damit in seiner Arbeit bestätigt. Den mit einem Antrag zum Haushalt verbundenen Misstrauensantrag einer Kammer gegen zwei Mitglieder des Präsidiums und die hiermit einhergehende Rücktrittsforderung lehnte die Hauptversammlung mit überwältigender Mehrheit – mit lediglich einer Ja-Stimme ab. „Ich bin erfreut, dass sich die große Mehrheit der Präsidentinnen und Präsidenten hinter das gesamte Präsidium stellt und unsere Arbeit nicht nur schätzt, sondern auch unterstützt“, so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer.

Ein Antrag, einen Sonderprüfer hinsichtlich Finanzierung und Projektmanagement des beA einzurichten, wurde mit eindeutiger Mehrheit (25 Gegenstimmen bei 3 Ja-Stimmen)* ebenso abgelehnt wie der Antrag, diesem einen nur eingeschränkten Prüfauftrag zu erteilen.

Die weitere Behandlung eines recht umfangreichen Antrags der Rechtsanwaltskammer Berlin und vergleichbare Anträge weiterer Kammern, insbesondere zu den Themen Open Source und Betriebssystemunterstützung, vertagte die HV aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags einer Kammer einvernehmlich auf die nächste Präsidentenkonferenz.

Abgelehnt wurden dagegen Anträge auf Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsgremiums zu Fragen der Ausschreibung, der Vergabe und der Programmierung des beA sowie auf Umstellung auf eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung binnen Jahresfrist. Auch der Antrag auf kurzfristige Umstellung des beA in ein dezentrales einheitliches System konnte sich nicht durchsetzen.

Das weitere Vorgehen wird die HV in den nächsten Wochen im Rahmen der nächsten Präsidentenkonferenz erörtern. „Die BRAK nimmt die wertvolle Kritik der Mitglieder in den regionalen Kammern sehr ernst und wird diese in den weiteren Umsetzungsprozess einfließen lassen. Die heutige HV hat gezeigt, dass die anwaltliche Selbstverwaltung auch in schwierigen Zeiten und bei komplexen Themen gut aufgestellt ist“ resümiert Schäfer.

 

* korrigiert am 30.04.2018

Verleihung der Ehrendoktorwürde an Dr. Günter Kröber

Anlässlich eines Festaktes zum 25. Jahrestages der Wiedergründung der Juristenfakultät der Universität Leipzig am 26. April 2018 erhielt der Ehrenpräsident der RAK Sachsen, Dr. Dr. Günter Kröber, die Ehrenpromotion.

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Das Inhaltverzeichnis gibt eine Übersicht über die angesprochenen Themen:

1. Anforderungen an Anwaltsrechnungen
1.1 Allgemeines
1.2 Mindestangaben einer Rechnung
1.3 Erläuterungen zu einzelnen Mindestangaben
1.4 Gebühren- und berufsrechtliche Vorgaben
1.5 Zusätzliche Vorschriften bei Rechnungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten
1.6 Kleinbetragsrechnung
1.7 Rechnungsberichtigungen
1.8 VorschussRundschreiben Seite 2
2. Vorsteuerabzug
2.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
2.2 Vorsteuerabzug für Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten
2.2.1 Reisekosten
2.2.2 Bewirtungs- und Übernachtungskosten
3. Organisatorisches
3.1 Aufbewahrung von Rechnungen
3.2 Soll-/Ist-Besteuerung
3.3 Zusammenfassende Meldung

Die Handlungshinweise wurden auf der BRAK-Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/2018-04_umsatzsteuerliche-hinweise-zur-rechnungslegung-durch-und-an-rae_endg.pdf.

eingestellt am: 26.04.2018

 

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