Die Sicherheitstechnik entwickelt sich ständig weiter – und macht auch vor Kartenlesegeräten nicht Halt. Weil aktuelle Sicherheitsanforderungen darauf nicht mehr abbildbar sind, wird ab 26. November 2025 ein in vielen Kanzleien eingesetzter Kartenleser vom beA-System nicht mehr unterstützt. Wie Sie erkennen, ob Ihr Gerät betroffen ist, und was zu tun ist, damit Sie weiterhin Ihr beA nutzen können, erläutert dieser weiterführende Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin (ebenfalls veröffentlicht im BRAK-Magazin Heft 5/2025).
Aktuelle Informationen zur Abkündigung des Kartenlesegeräts finden Sie zudem im beA-Supportportal unter portal.beasupport.de/neuigkeiten/abkuendigung-cyberjack-secoder.
