Auf der 167. Hauptversammlung am 20. September 2024 in Chemnitz hatte sich Herr Kollege Dr. Remmertz (Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Rechtsdienstleistungsgesetz) bereit erklärt, einen KI-Leitfaden mit Hinweisen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz zu erstellen.
KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodelle wie ChatGPT, können Effizienzgewinne für Anwältinnen und Anwälte bieten, jedoch auch berufsrechtliche Risiken bergen. Die Handlungshinweise sollen als Orientierung für einen berufsrechtskonformen KI-Einsatz in Anwaltskanzleien dienen.
Zudem finden Sie diesen unter „Handlungshinweise und Leitfäden“ auf der BRAK-Homepage unter:
https://www.brak.de/publikationen/handlungshinweise/