In der aktuellen Berufungsperiode ist ein Mitglied aus dem BRAK-Ausschuss Berufsbildung ausgeschieden. Angesichts der anstehenden Projekte des Ausschusses, wie die Neuordnung der Fortbildung zum Rechtsfachwirt oder die Umsetzung des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes, soll dringend eine Nachbesetzung erfolgen. Die BRAK bittet daher alle Kammern fachlich geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.
Sofern Sie Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit im BRAK-Ausschuss Berufsbildung haben, übersenden Sie uns bitte bis zum 21. Februar 2025 einen Lebenslauf und Angaben über die fachliche Eignung zur Mitarbeit im Ausschuss. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen wird Sie dann ggf. zur Berufung in den Ausschuss gegenüber der BRAK vorschlagen.
Zum Hintergrund:
Bei der BRAK arbeiten mehr als 30 Fachausschüsse. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Gutachten zu einzelnen berufspolitischen Fragestellungen für das BRAK-Präsidium vorzubereiten. Häufig nehmen die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder an Anhörungen in Ministerien oder im Parlament teil. Hier können Sie sich über die aktuelle Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse informieren.