Turnusmäßig sind
im März 2026 die Fachanwaltsausschüsse Gewerblicher Rechtschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht und
im August 2026 die Fachanwaltsausschüsse Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht
neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einem der Fachanwaltsausschüsse haben, schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet tätig sein und selbst bereits die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen, bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung
bis zum 15.12.2025 – für die Fachanwaltsausschüsse Gewerblicher Rechtschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht,
bis zum 15.05.2026 – für die Fachanwaltsausschüsse Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht
per beA, Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen (fachanwaelte@rak-sachsen.de).
Ihre Bewerbung sollte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren fachlichen Kompetenzen in dem jeweiligen Rechtsgebiet enthalten.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit!
Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Herr Rechtsanwalt Jens Berger (Tel.: 0351/3185943) zur Verfügung.
