Ausbildungskanzleien

An der Referendarausbildung interessierte Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, der Rechtsanwaltskammer Sachsen freie Ausbildungsplätze unter Angabe der Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkte zu melden.

Bitte verwenden Sie bei der Meldung das Formular Bereitstellung Ausbildungsplatz für Rechtsreferendare.

Bitte beachten Sie folgendes Merkblatt vom Oberlandesgericht Dresden zu den praktischen Ausbildungsinhalten bei Referendaren im Teilzeitreferendariat.

Hier finden Sie die Liste der ausbildungsbereiten Kanzleien. Diese wird regelmäßig aktualisiert.

Bitte beachten Sie:

  • Die Liste der Ausbildungskanzleien ist nicht abschließend, da sie auf freiwilligen Angaben beruht.
  • Eine endgültige Zuweisung zur Ausbildung durch das OLG Dresden erfolgt nur an Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen, die als solche hauptberuflich tätig sind und eine mehr als dreijährige Anwaltspraxis nachweisen können (vgl. B I. 4. a) VwV Rechtsreferendare vom 10.04.2019).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiterin Frau Jasmin Schöne unter 0351/3 18 59 32.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen (Urteil vom 31.03.2015, Az. B 12 R 1/ 13 R) hat das OLG Dresden die Zuweisungspraxis geändert. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.

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