Alle fünf Jahre wird der Aufgabenausschuss der RAK Sachsen, der die Prüfungsaufgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfungen zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erstellt, neu gebildet. Für die nächste Berufungsperiode (2025 bis 2030) sucht die Rechtsanwaltskammer Sachsen daher wieder Mitglieder. Der Aufgabenausschuss soll bis zur nächsten Sitzung am 17.09.2025 neu gebildet werden.
Der Aufgabenausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer einer berufsbildenden Schule sind. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (vgl. § 2 der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten).
Wenn Sie Interesse haben, sich ehrenamtlich im Aufgabenausschuss zu engagieren, melden Sie sich bitte mit einer Kurzdarstellung Ihres beruflichen Werdeganges bis zum 11.08.2025 bei uns per E-Mail unter ausbildung@rak-sachsen.de.
Die Ausbildungsabteilung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestimmt sodann die Mitglieder des Aufgabenausschusses für die nächste Berufungsperiode.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!
