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KAMMERaktuell

KAMMERaktuell Bekanntmachungen – 02/2013

Bei der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltfachangestellten handelt es sich um eine Ausbildung im dualen System. In einer insgesamt dreijährigen Ausbildungszeit werden den Auszubildenden sowohl berufstheoretische Kenntnisse in den jeweiligen Berufsschulen als auch praktische Kenntnisse bei einem Rechtsanwalt vermittelt.

Für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse wurden in Sachsen in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig Berufsschulstandorte errichtet. Ab dem Schuljahr 2021/2022 findet der Berufsschulunterricht für alle Ausbildungsjahre ausschließlich im Block statt. Die Details der Blockbeschulung (insbesondere auch Blocklänge) werden demnächst in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Staatsministerium für Kultus, Berufsschulzentren und RAK erarbeitet und wir werden über die Ergebnisse informieren.

Die theoretischen Kenntnisse werden im Rahmen der praktischen Ausbildung bei einem Rechtsanwalt umgesetzt. Jeder Auszubildende muss für die Ausbildungszeit einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien niedergeschrieben sind. Die Auszubildenden erhalten von ihrem jeweiligem Ausbilder eine Vergütung. Die Ausbildungsverträge werden von der Rechtsanwaltskammer Sachsen in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, geprüft und sodann in dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert.
Während der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ablegen. Dabei handelt es sich um eine Kammerprüfung, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes zu Beginn des 2. Lehrjahres dient. Diese Prüfung hat zwar keine rechtliche Bedeutung, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen zu einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung führen.

Die Ausbildung wird durch die Ablegung der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Sachsen beendet. Die Auszubildenden haben damit den Beruf einer/eines Rechtsanwaltsfachangestellten erlernt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BRAK
unter www.recht-clever.info

 

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