Der Wahlausschuss zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Vorstand wie folgt bekannt:
Gesamtzahl der Wahlberechtigten: | 4.361 |
Zahl der Wähler: | 697 |
Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: | 695 |
Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: | 2 |
Zahl der gültigen Stimmen: | 4.213 |
Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ. Die zwei ungültigen elektronischen Stimmzettel sind jeweils mit der entsprechenden Funktion im Wahlsystem als ungültig markiert worden.
Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidat:innen:
Kandidat:in | Stimmen |
---|---|
Sabine Fuhrmann | 541 |
Jana Frommhold | 508 |
Elisa Rudolph | 479 |
Nicole Scholze | 430 |
Dr. Stephan Cramer MM | 411 |
Franziska Högner | 407 |
Stephan Finck | 400 |
Philipp Lange | 392 |
Dr. Christian Klostermann | 362 |
Die Gewählten haben die Wahl angenommen.
Auf den weiteren Kandidaten entfiel folgende Stimmenzahl:
Andreas Duckstein LL.M. 283
Der nicht gewählte Kandidat ist Ersatzmitglied für das nächste ggf. ausscheidende Vorstandsmitglied.
Gemäß § 20 WahlO Vorstand gilt Folgendes:
(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.
(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.
(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.
Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Der Wahlausschuss dankt allen Wählern für die Teilnahme an der Wahl und wünscht den gewählten Vorstandsmitgliedern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.