3. Wahlbekanntmachung – Ergebnis der Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Der Wahlausschuss zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Vorstand wie folgt bekannt:

Gesamtzahl der Wahlberechtigten:4.361
Zahl der Wähler:697
Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel:695
Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel:2
Zahl der gültigen Stimmen:4.213

Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ. Die zwei ungültigen elektronischen Stimmzettel sind jeweils mit der entsprechenden Funktion im Wahlsystem als ungültig markiert worden.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidat:innen:

Kandidat:inStimmen
Sabine Fuhrmann541
Jana Frommhold508
Elisa Rudolph479
Nicole Scholze430
Dr. Stephan Cramer MM411
Franziska Högner407
Stephan Finck400
Philipp Lange392
Dr. Christian Klostermann362

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Auf den weiteren Kandidaten entfiel folgende Stimmenzahl:

Andreas Duckstein LL.M.                         283

Der nicht gewählte Kandidat ist Ersatzmitglied für das nächste ggf. ausscheidende Vorstandsmitglied.

 

Gemäß § 20 WahlO Vorstand gilt Folgendes:

(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.

(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Glacisstraße 6

01099 Dresden

Der Wahlausschuss dankt allen Wählern für die Teilnahme an der Wahl und wünscht den gewählten Vorstandsmitgliedern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Comments are closed.

/**/