Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert eine zweite juristische Fakultät für den Freistaat Sachsen

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen als Selbstverwaltungsorgan aller im Freistaat Sachsen zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erinnert erneut und eindringlich an die Bedeutung der qualifizierten Ausbildung des juristischen Nachwuchses für den Justizstandort Sachsen und die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats mit einer funktionsfähigen Gewaltenteilung.

Die gegenwärtige Situation zeigt jedoch, dass die volljuristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht ausreichend ist, um den Bedarf an juristischem Nachwuchs in allen Bereichen der Rechtspflege zu decken.

Angesichts der aktuellen Altersstruktur und der demografischen Entwicklung werden in den Jahren ab 2028 hunderte Stellen in der Anwaltschaft, bei den Notaren, in der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der öffentlichen Verwaltung nicht besetzt werden können. Dies kann und wird den Zugang zum Recht für jeden Einzelnen erheblich erschweren – deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.

Zusätzlich zeigt sich schon jetzt deutlich der Reformbedarf des Jurastudiums angesichts zunehmender Digitalisierung und fehlender Fähigkeiten im Bereich von Legal Engineering und Legal Tech. Dass auch die Studierenden unabhängig vom Standort mit der juristischen Ausbildung unzufrieden sind, zeigen bundesweite Umfragen wie die von iur.reform.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert deshalb die Einrichtung einer zweiten juristischen Fakultät im Freistaat Sachsen, die sich offen für ein reformiertes und innovatives Jurastudium zeigt.

 

Hintergrundinformationen:

Obwohl sich jedes Jahr über 700 Erstsemester für das Jurastudium an der Universität Leipzig einschreiben, genügt dies schon jetzt nicht, um den in allen Bereichen der Rechtspflege benötigten juristischen Nachwuchs auszubilden. Nur knapp die Hälfte der Erstsemester schließt das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab.

In den Jahren 2018-2022 haben im Freistaat Sachsen durchschnittlich nur jeweils ca. 260 Referendarinnen und Referendare den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen begonnen. Nur ca. die Hälfte von ihnen hat an der Juristenfakultät Leipzig studiert.

Mit einer weiteren juristischen Fakultät in Sachsen werden Anreize geschaffen, das Referendariat auch außerhalb des Universitätsstandorts Leipzig abzuleisten und nach dem 2. Staatsexamen im Bereich der Rechtspflege tätig zu werden – und zwar in ganz Sachsen.

 

Kontakt und weitere Informationen:

Sabine Fuhrmann
Präsidentin der RAK Sachsen
sabine.fuhrmann@rak-sachsen.de

Anja Schüpferling
Geschäftsführerin der RAK Sachsen
anja.schuepferling@rak-sachsen.de

Telefon: 0351 /31 85 90

Über die RAK: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte in Sachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Interessen ihrer mehr als 4.400 Mitglieder. Die Kammer ist unter anderem für die Berufsaufsicht zuständig, vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, beteiligt sich an der Ausbildung von Rechtsreferendaren, übernimmt die Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Präsidentin der RAK Sachsen ist Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Leipzig). Der Vorstand besteht aus 23 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern (in Sachsen zugelassene Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften) gewählt werden.

Internet: www.rak-sachsen.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

Wechsel an der Spitze des Sächsischen Anwaltsgerichts

Mit Wirkung zum 01.09.2021 hat die Sächsische Staatsministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Herrn RA Andrej Klein zum Vorsitzenden Richter am Anwaltsgericht für den Freistaat Sachsen ernannt. Gleichzeitig übernimmt er den geschäftsleitenden Vorsitz des Sächsischen Anwaltsgerichts von Herrn RA Peter Schaffrath, der seit 1994 dessen Führung innehatte.

Das Anwaltsgericht ist das Berufsgericht für die mehr als 4.600 Rechtsanwälte in Sachsen. Es entscheidet über deren berufsrechtliche Pflichtverletzungen. Ihm gehören 6 Rechtsanwälte als ehrenamtliche Richter an, die Maßnahmen von Warnungen und Verweisen über Geldbußen und Vertretungsverbote bis hin zur Ausschließung aus der Anwaltschaft verhängen können. Die Richter werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer für die Dauer von jeweils fünf Jahren ernannt.

Herr RA Andrej Klein (50) gehört dem Sächsischen Anwaltsgericht bereits seit 2006 an und war bislang stellvertretender Vorsitzender der 2. Kammer des Gerichts. Er ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Sachsen zugelassen. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht und als Inhaber einer strafrechtlich spezialisierten Kanzlei in Dresden tätig.

Der ausscheidende Kammervorsitzende RA Peter Schaffrath (77) wurde 1974 als Rechtsanwalt zugelassen und ist Gründer der Kanzlei Schaffrath & Metzmacher, deren Dresdner Büro er seit 1990 leitet. Er hat seit 1994 das Sächsische Anwaltsgericht aufgebaut und maßgeblich dessen hohes Ansehen geprägt.

Der neue Vorsitzende möchte die liberale Rechtsprechung seiner Kammer fortsetzen. „Wir haben es bislang schon als unsere Aufgabe betrachtet, einerseits sanktionswürdiges Verhalten von Rechtsanwälten auch konsequent zu ahnden, um das hohe Ansehen unseres Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu wahren. Andererseits fühlen wir uns aber auch verpflichtet, die Kollegen vor unberechtigten Angriffen und Vorwürfen in Schutz zu nehmen. Nicht jedes angezeigte, gerügte oder bei uns angeklagte Verhalten eines Rechtsanwalts sehen wir als eine berufsrechtlich ahndungswürdige Tat. In einigen Fällen ist die Schwelle des rechtlich Zulässigen nicht überschritten. In anderen Fällen halten wir es nicht für erforderlich, den Kollegen zusätzlich zu einer strafrechtlichen Ahndung noch berufsrechtlich zu sanktionieren – gerade bei Verfehlungen im privaten Bereich“, so RA Klein.

Ebenfalls neu ernannt wurde Herr RA Stefan Katzorke aus Chemnitz, der als Beisitzer in der 2. Kammer des Anwaltsgerichts tätig sein wird.

Pressemitteilung des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Freistaats Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden

 

Neue Präsidentin der RAK Sachsen

Am 14. April 2021 kam der neu gewählte Vorstand der RAK Sachsen zusammen und wählte Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann zur Präsidentin. Sie folgt damit Rechtsanwalt Dr. Detlef Haselbach, welcher der Kammer seit April 2015 vorstand und aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausschied.

„Ich freue mich sehr für das entgegengebrachte Vertrauen. Die Anwaltschaft befindet sich in einer dynamischen berufspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklung, die ich sehr gern zusammen mit den weiteren Vorstandsmitgliedern im Interesse der sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten begleiten und gestalten möchte.“ so Fuhrmann nach ihrer Wahl.

„Es gilt, die Bedeutung als freier Beruf und Organ der Rechtspflege zu stärken. Mein Augenmerk liegt dabei vor allem auf der Fortentwicklung der Anwaltschaft und des Berufsrechts in Hinblick auf die Herausforderungen der Industrie 4.0 und neuer Rechtsdienstleistungsmodellen. Weitere wichtige aktuelle Themen sind Datenschutz und Datensicherheit in der Anwaltschaft sowie die Aus- und Weiterbildung von jungen Kolleginnen und Kollegen.“

Neben der Präsidentin wählte der Vorstand auch das weitere Präsidium. Dessen Mitglieder sind für die nächsten zwei Jahre: Rechtsanwalt Dr. Stephan Cramer (Dresden), Rechtsanwalt Markus M. Merbecks (Chemnitz), Rechtsanwältin Uta Modschiedler (Dresden), Rechtsanwalt Frank Stange (Dresden) und Rechtsanwalt Dr. Axel Schweppe (Chemnitz).

 

Die RAK Sachsen dankt Dr. Detlef Haselbach für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement, welches er seit 2001 im Vorstand ausübte, zuletzt seit 2015 als Präsident.

„Dank seines Wirkens als Vorstandsmitglied und Präsident ist die RAK Sachsen ein wichtiger Gesprächspartner für Justiz und Politik in Sachsen und darüber hinaus auch auf Bundesebene. Insbesondere um die Entwicklung des anwaltlichen Berufsrecht hat sich Detlef Haselbach verdient gemacht.“ würdigte Fuhrmann die Leistungen ihres Vorgängers.

zur Person:

  • Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann aus Leipzig
  • geboren 1979 in Halberstadt
  • Studium in Leipzig und Referendariat in Sachsen
  • seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen
  • seit 2011 Managing Partner bei Spirit Legal (Leipzig)
  • seit 2006 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • seit 2017 Mitglied des Vorstandes der RAK Sachsen und seit 2019 Vizepräsidentin
  • Mitglied im Leipziger Anwaltverein e.V.
  • Mitglied im Dienstleistungsausschuss der IHK zu Leipzig

Corona-Pandemie: Sächsische Anwaltschaft stellt sich den Herausforderungen

Pressemitteilung der RAK Sachsen: Die ungebremste und zunehmend rasante Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die sächsische Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag als Organ der Rechtspflege zu leisten, um Infektionsketten zu vermeiden und trotzdem die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen und einen „Stillstand der Rechtspflege“ zu verhindern.

Zum Schutz von Mandanten, Mitarbeitern und deren Familien sind daher Einschränkungen im Kanzleibetrieb dergestalt erforderlich, dass Termine mit persönlicher Anwesenheit und Geschäftsreisen wenn irgend möglich vermieden und statt dessen die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs und des „Homeoffice“ genutzt werden.

Die Rechtsanwaltskammer appelliert daher auch an die sächsische Justiz und Gerichtsbarkeit, die Bemühungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen und den Publikumsverkehr in den Gerichten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie insbesondere Terminverlegungsanträgen der Parteien zu folgen, soweit nicht anberaumte Verhandlungstermine zum Schutz der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie aller anderen Justizangestellten bereits von Amts wegen verlegt wurden und nicht besondere Eilbedürftigkeiten oder andere wichtige Gründe entgegenstehen.

Nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in Justiz und Rechtspflege wie auch der Verwaltung kann es überhaupt gelingen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und gleichzeitig die notwendigsten Infrastrukturen der Rechtspflege als wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates aufrechtzuerhalten.

Corona-Pandemie: Sächsische Anwaltschaft stellt sich den Herausforderungen

Pressemitteilung der RAK Sachsen: Die ungebremste und zunehmend rasante Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die sächsische Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag als Organ der Rechtspflege zu leisten, um Infektionsketten zu vermeiden und trotzdem die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen und einen „Stillstand der Rechtspflege“ zu verhindern.

Zum Schutz von Mandanten, Mitarbeitern und deren Familien sind daher Einschränkungen im Kanzleibetrieb dergestalt erforderlich, dass Termine mit persönlicher Anwesenheit und Geschäftsreisen wenn irgend möglich vermieden und statt dessen die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs und des „Homeoffice“ genutzt werden.

Die Rechtsanwaltskammer appelliert daher auch an die sächsische Justiz und Gerichtsbarkeit, die Bemühungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen und den Publikumsverkehr in den Gerichten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie insbesondere Terminverlegungsanträgen der Parteien zu folgen, soweit nicht anberaumte Verhandlungstermine zum Schutz der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie aller anderen Justizangestellten bereits von Amts wegen verlegt wurden und nicht besondere Eilbedürftigkeiten oder andere wichtige Gründe entgegenstehen.

Nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in Justiz und Rechtspflege wie auch der Verwaltung kann es überhaupt gelingen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und gleichzeitig die notwendigsten Infrastrukturen der Rechtspflege als wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates aufrechtzuerhalten.

Weitere Anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet

Justizminister Sebastian Gemkow und der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Markus M. Merbecks haben heute die zweite anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet.
Seit Juni 2009 beraten sächsische Rechtsanwälte im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen einkommensschwache Bürger in anwaltlichen Beratungsstellen. Die Beratungsmöglichkeit vor Ort vereinfacht den Zugang zu einem Rechtsanwalt im Rahmen der gesetzlichen Beratungshilfe und ist grundsätzlich kostenfrei.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Keine drei Monate nachdem wir die erste anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet haben, bieten wir eine weitere Verstärkung unseres Rechtsberatungsangebots an.  Hilfesuchende Bürger können sich zukünftig auch im größten und modernsten Bürgeramt der Stadt Leipzig und damit im Herzen der Stadt anwaltlich beraten lassen.“

Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Markus M. Merbecks: „Mit der Eröffnung einer weiteren anwaltlichen Beratungsstelle in Leipzig im Bürgeramt der Stadt steht den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine niederschwellige Möglichkeit zur Verfügung, einen ersten anwaltlichen Rat zu erhalten. Die sächsische Anwaltschaft verdeutlicht damit ihr soziales Engagement.“

Die Beratungsstelle ist in den Räumlichkeiten des Bürgeramts, Otto-Schill-Str. 2 in 04109 Leipzig eingerichtet. Sie wird künftig immer freitags von 13 bis 15 Uhr geöffnet sein.

Die erste Beratungsstelle wurde am 2. Juni 2009 in Löbau eröffnet. Mittlerweile gibt es insgesamt vierzehn anwaltliche Beratungsstellen in verschiedenen sächsischen Regionen. Die neue – fünfzehnte – Beratungsstelle stärkt nun zusätzlich das Angebot im Leipziger Raum. Jährlich haben durchschnittlich 1500 Bürger in den sächsischen Beratungsstellen Rechtsrat vom Anwalt gesucht und erhalten. Dabei kann rund die Hälfte der Fälle direkt vor Ort abschließend geklärt werden. Die meisten Anfragen betrafen das Sozialrecht, auch familien- und arbeitsrechtliche Probleme waren häufig Gegenstand der Beratungsgespräche.

Weitere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsstellen sind online abrufbar unter:
https://www.rak-sachsen.de/fuer-buerger/anwaltliche-beratungsstellen/

(Presseerklärung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und der RAK Sachsen)

Anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet

Justizminister Sebastian Gemkow und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Detlef Haselbach haben heute in Leipzig eine neue anwaltliche Beratungsstelle eröffnet.

Seit Juni 2009 beraten sächsische Rechtsanwälte im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen einkommensschwache Bürger in anwaltlichen Beratungsstellen. Die Beratungsmöglichkeit vor Ort vereinfacht den Zugang zu einem Rechtsanwalt im Rahmen der gesetzlichen Beratungshilfe und ist grundsätzlich kostenfrei.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Seit vielen Jahren gibt es anwaltliche Beratungsstellen in ganz Sachsen. Ich freue mich aber besonders, dass jetzt kostenlose Rechtsberatung auch in Leipzig angeboten wird. Die Räumlichkeiten im Amtsgericht sind dafür hervorragend geeignet, weil das Gericht zentral gelegen und gut erreichbar ist.”

Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Detlef Haselbach: „Die anwaltlichen Beratungsstellen ermöglichen Rechtssuchenden, schnell und unkompliziert einen ersten Rat von einem Anwalt zu bekommen. Dieser kann helfen, die weiteren rechtlichen Schritte abschätzen zu können.“

Die Beratungsstelle ist im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 in 04275 Leipzig, Raum 063 eingerichtet. Sie wird künftig immer dienstags von 15 bis 17 Uhr geöffnet sein.

Die erste Beratungsstelle wurde am 2. Juni 2009 in Löbau eröffnet. Mittlerweile gibt es insgesamt 14 anwaltliche Beratungsstellen in verschiedenen sächsischen Regionen. Jährlich haben durchschnittlich 1500 Bürger in den sächsischen Beratungsstellen Rechtsrat vom Anwalt gesucht und erhalten. Dabei kann rund die Hälfte der Fälle direkt vor Ort abschließend geklärt werden. Die meisten Anfragen betrafen das Sozialrecht, auch familien- und arbeitsrechtliche Probleme waren häufig Gegenstand der Beratungsgespräche.

Weitere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsstellen sind online abrufbar unter:
https://www.rak-sachsen.de/fuer-buerger/anwaltliche-beratungsstellen/

LFB Sachsen präsentiert Wahlprüfsteine

Pressemitteilung des LFB Sachsen e.V. vom 08.04.2019:

Vor der anstehenden Landtagswahl in Sachsen hat der Landesverband der Freien Berufe (LFB) seine Wahlprüfsteine in Dresden vorgestellt. Hans-Joachim Kraatz, Präsident des LFB Sachsen, betonte in seiner Einführung, dass die Freien Berufe in Sachsen rund 10 % des BiP erwirtschaften und ca. 120 Tsd. Beschäftigte haben. Sie seien damit ein großer Wirtschaftsfaktor im Mittelstand, den es zu erhalten gelte. Anwälte, Architekten, Ärzte, Apotheker, Steuerberater oder Ingenieure bilden aus seiner Sicht ein Bindeglied zwischen Bürger und Staat. Sie sichern die Qualität und fühlten sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Für ihn sei besonders wichtig, dass sich die zukünftige Landesregierung und das Parlament zu den Freien Berufen und dem beispielhaften Kammersystem bekenne. Zugleich wünschte er sich mehr Einfluss der Parlamentarier in der EU, um qualitätssenkende Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehöre auch der Bürokratieabbau.

Das Thema Bürokratieabbau ist auch ein Dauerthema bei den sächsischen Ärzten und Zahnärzten. Rund 700 Vorschriften müssten sie bei einer rechtskonformen Arbeitsweise berücksichtigen. Hier machten der Präsident der Landeszahnärztekammer, Dr. Thomas Breyer, sowie der Präsident der Landesärztekammer, Erik Bodendieck, sehr deutlich, dass sie wirksame Maßnahmen seitens der Politik erwarten, um den Ärzten und Zahnärzten mehr Zeit für Patienten zu verschaffen. Sie fordern auch bessere Strukturen für die anstehende Digitalisierung, denn es könne nicht sein, dass Politiker auf der einen Seite den Ärztemangel beklagen und auf der anderen Seite die Digitalisierung verschlafen, wodurch entlastende digitale Anwendungen nicht eingesetzt werden könnten.

Auch Franz-Josef Schillo, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer, verwies auf Defizite in der Digitalisierung, die dazu führten, dass Anwälte große Datenmengen wie Prozessakten in ländlichen Regionen nicht abrufen könnten. Er kritisierte auch den ausufernden Datenschutz, wodurch jetzt Mandanten zustimmen müssten, dass dessen Anwälte ihre Daten speichern dürften. Deutschland neige hier zu einer Überregulation. Den Aufwand dafür zahlten dann die Kammermitglieder. Und der EU-Ansatz: mehr Markt, mehr Wettbewerb = billiger und besser sei falsch, so Schillo. Als Beispiel nannte er die Gebührenordnungen. Diese dienen gerade dem Schutz von Klienten und sicherten die Qualität.

Befragt nach den Wünschen an eine zukünftige Landesregierung stand Stabilität einer Koalition, Handlungsfähigkeit sowie agieren im Sinne der Bürger an den ersten Stellen.

Präsident der RAK Sachsen im Amt bestätigt

Dr. Detlef Haselbach wird der RAK Sachsen für die nächsten zwei Jahre erneut vorstehen

(Dresden/04.04.2019) Der Vorstand der RAK Sachsen wählte am 3. April 2019 Rechtsanwalt Dr. Detlef Haselbach aus Dresden erneut zum Präsidenten. Er hat das Amt bereits seit April 2015 inne und wird die Kammer für die nächsten zwei Jahre weiter  führen.

Erstmals fand die Wahl zum Kammervorstand auf elektronischen Weg statt. In der Zeit vom 11. Februar bis 3. März 2019 konnten die sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Stimme per Internet abgeben. Turnusgemäß standen 12 Vorstandsmandate zur Wahl, für welche sich 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bewarben.

Die ordentliche Kammerversammlung fand am 25. März 2019 in Dresden statt. In seinem Jahresbericht berichtete der Kammerpräsident über die Aktivitäten der RAK Sachsen im vergangenen Jahr und gab einen Überblick zu laufenden Projekten und anstehenden Themen, wie die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts und die Beteiligung der RAK Sachsen am Projekt „Demokratieerziehung an sächsischen Schulen“. Weiter ergingen Beschlüsse zum Haushalt und Kammerbeitrag der RAK Sachsen.

In seinem Jahresbericht verwies der Präsident ebenfalls auf die Mitgliederentwicklung. Zum 31. Dezember 2018 hatte die Rechtsanwaltskammer Sachsen 4.673 Mitglieder (Rechtsanwältinnen (1.607) und Rechtsanwälte (2.832), 182 Syndikusrechtsanwälte (davon 149, die bereits als Rechtsanwalt zugelassen sind), 40 Rechtsanwaltsgesellschaften mbH und 12 ausländische Rechtsanwälte. Die Mitgliederzahl ging damit um 0,4% im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die Anzahl der Fachanwälte an der Gesamtzahl der in Sachsen zugelassenen Rechtsanwälte liegt bei 34 % (2017: 33,3 %).

Neben dem Präsidenten wählte der Vorstand auch das weitere Präsidium. Dessen Mitglieder sind für die nächsten zwei Jahre: Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Leipzig), Rechtsanwalt Markus M. Merbecks (Chemnitz), Rechtsanwalt Dr. Stephan Cramer (Dresden), Rechtsanwältin Uta Modschiedler Dresden) und Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo (Dresden).

zur Person:

Rechtsanwalt Dr. Detlef Haselbach aus Dresden

geboren 1954 in Bielefeld, verheiratet

Studium in Kiel und Bielefeld

1980 Promotion an der Universität Bielefeld

Richter am LG Hamburg 1981 – 1986

seit 1986 Rechtsanwalt und Eintritt in die Sozietät Heimann Hallermann

Vorstandsmitglied der RAK Sachsen seit 2001, 2009 – 2015 Vizepräsident, seit 2015 Präsident

RAK Sachsen im Präsidium des Landesverbandes der Freien Berufe vertreten

Pressemitteilung des LfB Sachsen e.V.: Dresden, 20.11.2018: Auf der heutigen Mitgliederversammlung wurde Hans-Joachim Kraatz erneut zum Präsidenten des LFB Sachsen gewählt. Er wird die kommenden vier Jahre den Landesverband vertreten.

Hans-Joachim Kraatz ist seit 17 Jahren Präsident des LFB Sachsen und seit 1999 Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V.

Als Vizepräsidenten des LFB Sachsen wurden gewählt:

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer

Dr. med. Thomas Breyer, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Sachsen

Franz Joseph Schillo, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Markus Wiesehütter, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Sachsen e.V.

Zu den weiteren Mitgliedern des neu gewählten Vorstandes gehören:

RA Birger Clausen, Präsident des Anwaltsverbandes Sachsen e.V.

Alf Furkert, Präsident der Architektenkammer Sachsen

Torsten Rudolf, Verband beratender Ingenieure Sachsen

Hintergrund LFB Sachsen: Der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. wurde 1990 gegründet und vertritt derzeit 20 Verbände und Körperschaften einzelner Freier Berufe in Sachsen, denen insgesamt über 46.000 Freiberufler angehören. Der LFB Sachsen ist Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe (BFB).

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