Anwaltsspezifischer Unterricht und Klausurenkurs

Anwaltskurs I

Dieser besteht aus Veranstaltungen, die zur Einführung dienen und einen materiell-rechtlichen Bezug zu Themen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung haben. Er beinhaltet Unterrichtseinheiten die, neben etwaiger Examensrelevanz, für die Tätigkeit in der Ausbildungskanzlei und für die spätere anwaltliche Praxis von Bedeutung sind. Der Anwaltskurs I besteht aus zwei Teilen und findet während der Zivil-, Straf- und zu Beginn der Anwaltsstation statt. Der Anwaltskurs I umfasst insgesamt 78 Unterrichtseinheiten.

Anwaltskurs I – Teil 1 (39 Unterrichtseinheiten):
  • 9 Unterrichtseinheiten: Die anwaltliche Tätigkeit im Zivilprozessrecht
  • 6 Unterrichtseinheiten: Allgemeine Grundsätze, methodische u. stilistische Grundlagen
  • 3 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Verkehrsrecht
  • 6 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Arbeitsrecht
  • 9 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Strafrecht
Anwaltskurs I – Teil 2 (39 Unterrichtseinheiten)
  • 6 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Familien- und Erbrecht
  • 6 Unterrichtseinheiten: Vertragsgestaltung
  • 6 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Gesellschaftsrecht
  • 9 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Verwaltungsrecht
  • 6 Unterrichtseinheiten: Die anwaltliche Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsrecht
  • 6 Unterrichtseinheiten: Grundzüge des anwaltlichen Vergütungsrechts

Anwaltskurs II

Dieser findet nach dem schriftlichen Examen statt. Seine Themen sind für die mündliche Prüfung und für den Berufseinstieg als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt von Interesse. Der Kurs umfasst insgesamt 12 Unterrichtseinheiten:

  • 3 Unterrichtseinheiten: Anwaltshaftung
  • 3 Unterrichtseinheiten: Betriebswirtschaftliche und steuerliche Grundzüge der Anwaltstätigkeit
  • 3 Unterrichtseinheiten: Insolvenzrecht
  • 3 Unterrichtseinheiten: Das Mandat im Immobilien- und Baurecht / Mediation
  • 6 Unterrichtseinheiten: Anwaltliches Berufsrecht

Klausurenkurs

Während der Zivil-, Straf- und Anwaltsstation bietet Ihnen die Rechtsanwaltskammer Sachsen einen anwaltlichen Klausurenkurs an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme daran verpflichtend ist. Die Übungsarbeiten müssen von den Referendaren persönlich angefertigt und abgegeben werden (vgl. B. III. 3., 5., 6., 7 Verwaltungsvorschrift Rechtsreferendare vom 1. Mai 2019).

Angeboten werden 5 Examensübungsklausuren aus früheren Ausbildungsjahrgängen mit anwaltlichen Aufgabenstellungen (in der Regel 3 Klausuren im Zivilrecht, 1 Klausur im Strafrecht, 1 Klausur im Öffentlichen Recht).

Die Bearbeitung der Übungsarbeiten erfolgt grundsätzlich in den Räumen der für Sie zuständigen Referendargeschäftsstelle bzw. der Landesdirektion. Wir bitten um Einhaltung der jeweils geltenden Prüfungsbedingungen (d.h. richtige Zeiteinteilung, Einhaltung der 5 Stunden Bearbeitungszeit sowie ausschließliche Verwendung, der in der schriftlichen Prüfung des Zweiten Juristischen Staatsexamens zugelassenen Hilfsmittel).

Die Klausuren des anwaltlichen Klausurenkurses werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten korrigiert. Im Anschluss findet eine Klausurbesprechung statt.

Die Unterrichtspläne für die Anwalts- und Klausurenkurse werden mit den zuständigen Referendargeschäftsstellen abgestimmt. Die jeweils gültigen Pläne für Ihren Einstellungsjahrgang erhalten Sie von der für Sie zuständigen Geschäftsstelle.

ELAN-REF – Ergänzendes Anwaltsmodul

Der DAI (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.) entwickelte gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer ein Anwaltsmodul zur Ergänzung des elektronischen Lernprogramms ELAN-Ref. Es stehen drei Kapitel des Anwaltsmoduls zu den Themen Anwaltliches Berufsrecht, Mandatsvertrag und Haftung und Vergütung des Rechtsanwalts zur Verfügung.

Der Online-Kurs vermittelt Basiswissen und kann für die Prüfungsvorbereitung genutzt werden. Er ist nach vorheriger Registrierung kostenfrei abrufbar über die Adresse https://anwaltsmodule.anwaltsinstitut.de/

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