Aufladeverfahren für beA-Signaturkarten – Identifizierungsverfahren bei der RAK Sachsen

Die Geschäftsstelle der RAK Sachsen bietet das Identifizierungsverfahren für die beA-Signaturkarten an.  Wer eine beA-Karte mit Signaturfunktion bestellt hat, muss das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen. Seit Ende Juli schreibt die BNotK die Besteller individuell an und bereitet sie auf die nächsten Schritte vor, die für dieses Aufladeverfahren durchzuführen sind. Im Wesentlichen sind folgende Schritte zu beachten:

Zunächst ist online ein signaturrechtlicher Antrag zu stellen, der mit den bereits bekannten Daten vorausgefüllt ist. Diesen Antrag und das Identifizierungsformular drucken Sie bitte aus. Anschließend ist nach dem Signaturrecht zwingend eine individuelle Identifizierung des Karteninhabers erforderlich. Diese erfolgt bei einem Notar mittels Unterschriftenbeglaubigung oder in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen in der Zeit von 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr(Freitag).

Bitte bringen Sie den Antrag, das Identifizierungsformular und Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) mit. Hinweis für nichtdeutsche Staatsbürger: Sollte in Ihrem Personalausweis nicht die aktuelle Melde-/Wohnanschrift vermerkt sein, bringen Sie bitte ebenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) mit.

Ein Ausdruck der Formulare ist in der Geschäftsstelle nicht möglich. Es ist zwingend notwendig, dass Sie persönlich in der Geschäftsstelle erscheinen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle nehmen die Identifizierung vor und übersenden die Unterlagen an die Bundesnotarkammer. Nach einer nochmaligen Überprüfung der persönlichen Daten erhalten Sie  eine elektronische Mitteilung der Bundesnotarkammer mit einer detaillierten Beschreibung, wie Sie das qualifizierte elektronische Zertifikat auf Ihre beA-Karte aufladen können. Eine Software hierfür stellt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Verfügung. Die PIN für das qualifizierte elektronische Zertifikat wird ebenfalls elektronisch übermittelt. Nähere Informationen finden Sie unter: https://bea.bnotk.de/documents/FAQ_beA_Nachladeverfahren.pdf

 

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