Über die RAK
Über die Rechtsanwaltskammer Sachsen
Im Rahmen der Selbstverwaltung ist die RAK zuständig für die Fortbildung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Ausbildung der Rechtsreferendare. Sie übt zahlreiche Aufsichts- und Dienstleistungsaufgaben aus. Dazu gehört auch die Berufsaufsicht über alle Rechtsanwälte. Sie vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, nimmt die Prüfungen von Rechtsanwaltsfach-angestellten ab und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Die RAK vertritt darüber hinaus die Interessen der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit und nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen von Landes- und Bundesregierung.
Das höchste Beschlussorgan der Rechtsanwaltskammer Sachsen ist die Kammerversammlung. Sie wählt einen 23-köpfigen Vorstand. Aus den Reihen des Vorstandes wird ein Präsidium mit sechs Mitgliedern gewählt. Aktueller Präsident der RAK ist Rechtsanwalt Dr. Martin Abend. Die Geschäftsstelle mit 13 hauptamtlichen Mitarbeitern befindet sich in Dresden.