Fachanwaltschaft


Neue FAO ab 01.01.2011

Seit dem 01.01.2011 gilt eine neue Regelung zur jährlichen Pflichtfortbildung:

Gemäß § 4 Abs. 2 FAO n.F. ist, wenn der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung nicht in dem Kalenderjahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat, ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.

Die FAO in der Fassung vom 01.01.2011 können Sie hier abrufen.

Einheitliches Antragsformular für Fachanwaltsanträge

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen bittet alle Antragsteller, ab 04.03.2010 das einheitliche Antragsformular zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der einzelnen Fachanwaltsausschüsse.

Das Antragsformular und die Hinweise können Sie hier abrufen.

Der (sichere) Weg zur Fachanwaltschaft

Viele Kammermitglieder stehen vor der Entscheidung, einen Antrag auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung zu stellen oder den Grundstein für den späteren Erwerb zu legen. Es sollen deshalb hier die Rechtsgrundlagen und die Voraussetzungen für die Erlangung einer Fachanwaltsbezeichnung beleuchtet und einige Tipps für den "sicheren Weg" zur Fachanwaltschaft gegeben werden.

Der hinterlegte Artikel wurde konzipiert von Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Hauptgeschäftsführerin der RAK Düsseldorf, die uns freundlicherweise gestattet hat, ihren hervorragenden Aufsatz aus dem Rundschreiben der RAK Düsseldorf auch für unsere sächsischen Kolleginnen und Kollegen zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass sich der Artikel nicht auf die aktuelle Fassung der FAO bezieht. So kann z.B. ein Rechtsanwalt nunmehr drei anstatt zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Die wesentlichen Hinweise haben jedoch nach wie vor Gültigkeit.  

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Chlubek unter der Telefonnummer 0351-3185921 zur Verfügung.

Die Fortbildungspflicht nach der Fachanwaltsordnung

Bezüglich der zu leistenden jährlichen Fortbildung und der Anerkennung angebotener Seminare gibt es leider immer wieder Unklarheiten und Unstimmigkeiten.

Nachfolgend finden Sie den in der KammerAktuell 2/10 veröffentlichten Beitrag des Vorsitzenden der Abteilung Fachanwaltschaften, Herrn Rechtsanwalt Merbecks.

Artikel Fortbildungspflicht

 Fachanwaltsausschüsse

Fachanwaltsbezeichnungen können auf mittlerweile 20 Rechtsgebieten erworben werden.

Sollten Sie sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Fachanwaltsausschüssen interessieren, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Fachanwaltschaften des Kammervorstandes oder die Geschäftsstelle.

Alle Fachanwaltsausschüsse auf einen Blick