Rechtsfachwirte
 

Rechtsfachwirt/in

Rechtsanwaltsfachangestellte können sich zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in qualifizieren. Dazu werden alle Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen und das Spezialwissen für die Verwaltung, Organisation und Leitung einer Rechtsanwalts-Kanzlei vermittelt. 

Prüfungsordnung

Prüfungstermine

Vorbereitungskurse